Cannabis geraucht aber zu Fuß unterwegs Kontrolle?
Hallo, man hört ja immer wieder "Führerscheinentzug nach Cannabisrauchen" usw.
Wie sieht es aber aus, wenn man geraucht hat, zu Fuß auf dem Weg nach Hause ist und die Polizei dich kontrollieren will ?
Nehmen wir mal noch an, du benimmst dich "recht" ok, hast nix verbrochen und hast auch sonst kein Gras mehr dabei.
Ist die Polizei dann machtlos?
5 Antworten
Hallo SWeed
wenn dir der Konsum nachgewiesen wird kann die Polizei der Fsst eine Meldung schicken.
gesetzliche Bestimmungen: § 2 Abs. 12 StVG:
"Die Polizei hat Informationen über Tatsachen, die auf nicht nur vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung oder auf Mängel hinsichtlich der Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen lassen, den Fahrerlaubnisbehörden zu übermitteln, soweit dies für die Überprüfung der Eignung oder Befähigung aus der Sicht der übermittelnden Stelle erforderlich ist. Soweit die mitgeteilten Informationen für die Beurteilung der Eignung oder Befähigung nicht erforderlich sind, sind die Unterlagen unverzüglich zu vernichten."
Ärztliches Gutachten:
Wird man polizeilich mit BTM "erwischt" (Konsum, Besitz, Handel... auch bei geringen Mengen), muss man damit rechnen, durch die Fahrerlaubnisbehörde zur Vorlage eines ärztlichen Gutachtens aufgefordert zu werden. Legt man kein Gutachten vor, ist die Fahrerlaubnis weg.
ich denke zwar nicht, dass sie das machen wird, aber laut Gesetz ist die Polizei dazu sogar verpflichtet
Richtig, und seit einiger Zeit wird das auch ein wenig strikter umgesetzt.
oha, das wusste ich garnicht
weil bei alkohol zb ist das ja meines wissens auch so, dass man nur zb führerscheinentzug bekommt , wenn auch wirklich betrunken gefahren ist
ist ja echt heftig :D
weil bei alkohol zb ist das ja meines wissens auch so, dass man nur zb führerscheinentzug bekommt , wenn auch wirklich betrunken gefahren ist
dein Wissen trügt dich
2. ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen ist, wenn
a) nach dem ärztlichen Gutachten zwar keine Alkoholabhängigkeit, jedoch Anzeichen für Alkoholmißbrauch vorliegen oder sonst Tatsachen die Annahme von Alkoholmißbrauch begründen,
http://www.fahrerlaubnisrecht.de/FeV/FeV13.htm
man muss dafür nicht fahren, es reicht, wenn du öfters betrunken als Fußgänger auffällst
ja mal angenommen ich habe gar kein Führerschein, was ist dann? dann können Sie ja auch nix vermerken oder was machen, oder nicht?
Dann wird das trotzdem bei der Fsst vermerkt. Solltest Du mal eine FE erwerben wollen, schaut man mal rein und entdeckt Gegenanzeigen, worauf man wieder die Karte mit dem ärztlichen Gutachten ziehen wird.
Mit Dope sollte man sich niemals erwischen lassen, weder mit noch ohne Lappen.
Da viele erwischt werden, soltle man sich entscheiden, Dope oder Fahrerlaubnis. Beides könnte schwierig werden.
ja mal angenommen ich habe gar kein Führerschein, was ist dann?
du kannst auch ohne Führerschein schon eine Akte haben bei der Fsst, auch Punkte.
das äG wird dann erst angeordnet wenn du einen Antrag für eine Fahrerlaubnis stellst
danke für den Stern
Die Polizei hat kein Recht, dich als "unauffälligen Menschen" auf dem Nachhauseweg (oder auch sonstirgendwo) auf Rauschmittel oder so zu kontrollieren!
selbstverständlich, warum auch nicht?
hast du ein Gesetz das deine Aussage bekräftigt?
das recht hat die polizei, aber die werden es in 99% der fälle nicht machen. idr kontrollieren die nur stark auffällige leute, und natürlich ab und zu zufällig welche im straßenverkehr, mehr aber eig nicht
Nein die Polizei hat dieses Recht eben nicht. Es muss für einen Drogentest eine Begründung vorhanden sein. Einfach so "Hey du da, mach mal Drogentest" ist nicht erlaubt. Im Zweifelsfall muss sich der Beamte für den Test im Nachhinein rechtfertigen.
Nein die Polizei hat dieses Recht eben nicht.
dann zeige mir das Gesetz wo der Polizei verbietet eine Personenkontrolle vorzunehmen!!
Es muss für einen Drogentest eine Begründung vorhanden sein.
die ist gleich gefunden:-)
rote Augen reichen schon aus
Einfach so "Hey du da, mach mal Drogentest" ist nicht erlaubt.
richtig
. Im Zweifelsfall muss sich der Beamte für den Test im Nachhinein rechtfertigen.
nö, nicht einmal bei einem Bluttest!
wenn der Staatsanwalt, oder der diensthabende Richter der Blutentnahme zustimmt ist der Polizist aus dem Schneider
dann zeige mir das Gesetz wo der Polizei verbietet eine Personenkontrolle vorzunehmen!!>
Andersrum wird ein Schuh draus! Zeig mir das Gesetz, welches der Polizei ERLAUBT, einen "unbescholtenen" Bürger auf Rauschmittel zu testen.
! Zeig mir das Gesetz, welches der Polizei ERLAUBT, einen "unbescholtenen" Bürger auf Rauschmittel zu testen.
Polizeiaufgabengesetz(PAG)
http://www.polizeirecht.de/polizeiaufgabengesetz-Bayern.htm#Allgemeine_Befugnisse
den Artikel musst du dir selber raussuchen, ein wenig Mitarbeit deinerseits wäre angebracht:-)
Warum sollte die Polizei jemanden, der zu Fuß unterwegs ist, einem Drogentest unterziehen wollen? Der Konsum ist nicht strafbar und so lange man kein Fahrzeug irgendeiner Art führt ist das doch auch verkehrsrechtlich irrelevant?!
Und selbst wenn sie das wollen, kann man den doch jederzeit verweigern. Kein Richter würde bei einem Fußgänger, der nicht sonst irgendwie auffällig ist oder Straftaten begeht, eine Blutuntersuchung anordnen. Auf welcher Grundlage denn auch?
@allesmurks
ich habe auch nie behauptet, dass die Polizei jeden gleich einen Drogentest unterziehen will, ich antwortete nur auf diese Aussage
Nein die Polizei hat dieses Recht eben nicht
und genau das Recht hätten sie aber
Und selbst wenn sie das wollen, kann man den doch jederzeit verweigern.
richtig
Kein Richter würde bei einem Fußgänger, der nicht sonst irgendwie auffällig ist oder Straftaten begeht, eine Blutuntersuchung anordnen
kommt auf die Aussage des Polizisten drauf an
Auf welcher Grundlage denn auch?
steht in den PAG, siehe im Link weiter oben von mir
erstmal ist es unwahrschienlich, dass sie dich kontrollieren , wenn du zu fuß bist und dich ok benimmt - sprich nicht auffällig bist
dann kann sie dir sicher nicht deinen führerschein abnehmen, du bist ja nicht im fahrzeug unterwegs
Dann können sie nichts machen. Der Konsum von Cannabis ist nicht verboten nur der Besitz davon. Komische Reglung ist aber so.. Die können dir dann gar nicht ;D lg cocoschoko
. Die können dir dann gar nicht
strafrechtlich nicht, aber führerscheinrechtlich
heißt das, dass man auch einen eintrag bekommt , obwohl man garkein auto gefahren ist ?