Bvg : muss ich zahlen?
Hallo..
Ich wurde heute beim u-bahn fahren kontrolliert und meine träger karte war abgelaufen (was ich selbst nicht bemerkt hatte) nun hat der herr der mich kontrolliert hat irgendwas gelabert und ich konnte ihn nicht verstehen weil es so laut war in der ubahn. Ich hab paar wörter verstanden aber mehr nicht.. er meinte irgendwas mit "ich werd den fehler jetzt nicht gesehen haben geh es am hauptbahnhof verlängern" und dann hat er mir einen zahlschein ausgedruckt ohne ein betrag .. jetzt kommen wir zur frage muss ich bezahlen oder hat er nocj ein Auge zugedrückt ? (Siehe bild)
Er hat mir nocj ein feststellungsbeleg dazu gegeben, aber ich weiss nicht ob das was mit der zahlung zu tuhen hat.

4 Antworten
Na auf dem Feststellungsbeleg steht doch drauf "offener betrag 60€" und "Zahlungsfrist 28.10.2016". und du hast sogar einen Überweisungsträger bekommen, indem du nur noch deine Daten und den Betrag eintragen musst (und natürlich bei deiner Bank abgeben).
Die Sache ist ziemlich klar. bis 28.10. muss deine Zahlung über 60€ eingegangen sein.
Achso: komm nicht auf die Idee, das nicht zu tun, die haben ja deine Fahrausweisnummer (steht auch drauf) und wissen wer du bist und wo du wohnst.
Auf dem Feststellungsbeleg steht ziemlich eindeutig, dass 60,00 € bis zum 28.10. zu zahlen sind.
Ich kenne solche Belege nicht, da ich Autofahrer bin und das noch nicht mal in Berlin...aber: wenn ich die Worte "offener Betrag": hier 60,- Euro, in Kombination mit einer Zahlungsfrist: hier 28.10.2016 lese, denke ich, hast Du bis dahin Zeit, die auf diesem Beleg erwähnten offenen 60,- Euro zu zahlen. Netterweise ist ein Überweisungsträger ja gleich mit dabei.
Also da steht, dass du von der S-Bahn Berlin kontrolliert wurdest,
in der S41, da hat die BVG nix mit zu tun.
Das ist ein Ticket, für´s Schwarzfahren, da wurde kein Auge zugedrückt, warum auch?