Bußgeld für das verlassen des Schulgeländes?

5 Antworten

Wegen Versicherung und Aufsichtspflicht ist es Schülern (Klassen 1 - 10) üblicherweise verboten, vormittags das Schulgelände zu verlassen.

Der Bußgeldbescheid kommt in diesem Fall sicherlich von der Kommune.

Pro-Tipp: Einfach mal machen und hinterher gerichtlich klären lassen, ob der Bußgeldbescheid rechtmäßig ist.

Das die Schule ihre Aufsichtspflicht nachkommen muß verstehe ich. Die Durchsetzung von Bußgeldern, wegen Vernachlässigung der Schulpflicht während der Pausen, halte ich für äusserst zweifelhaft. Zumal diese, wegen der Leistungsfähigkeit, ohnehin nur gegen die Eltern, nicht gegen die Schüler verhängt werden könnten. Die haben aber ihre Kinder ja in die Schule geschickt, können also dafür nicht sanktioniert werden.

Woher ich das weiß:Recherche

Sie sind Minderjöhrige Kinder und ihre Eltern haben das erziehungsrecht. In dieser Zeit ist die Schule in der Aufsichtspflicht. Stellen sie sich vor etwas passiert. Die Nachrichten und Politiker würden zurecht fragen was die Kinder außerhalb der Schule getan haben und wie es möglich ist. Die Menschen haben Angst das den Kindern etwas passieren könnte.

Ich verstehe sie denn sie sind jung und haben viel Energie aber sie müssen versuchen die anderen Menschen zu verstehen.

Bleiben sie bitte immer mutig und seriös.

Und gesund.

Oponn  29.09.2020, 08:21

Das hat alles aber so gar nichts mit der Frage zu tun. Ob dir das Verhalten gefällt oder nicht, ist irrelevant.

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Minderjährige Schüler dürfen nur mit Erlaubnis (Vertrag) der Eltern und der Schule das Schulgelände verlassen.

Bei volljährigen Schüler dürfen nur mit Erlaubnis (Vertrag) der Schule das Schulgelände verlassen.

Wenn das alles nicht vertraglich festgelegt worden ist und der Schüler unerlaubt das Schulgelände verlässt, dann ist die Strafe korrekt.

Hausordnung lesen!

Oponn  29.09.2020, 06:28

Nö, einsperren ist nicht.

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Fidreliasis  29.09.2020, 06:39

Bei Minderjährigen zahlt dann die Schule da sie den Vertrag mit den Eltern gebrochen haben da sie ihre Aufsicht vernachlässigt haben?

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Die minderjährigen Schüler dürfen das Schulgelände nicht verlassen. Die Bußgelder dürften trotzdem nicht durchsetzbar sein.