Bußgeld fällig wenn Halter eines Kfz wechselt und Vorbesitzer nicht akt. Adresse im Bried stehn hat?
Hallo zusammen,
folgende Frage das Auto von meinem Freund ist auf seine Mutter zugelassen diese ist dann umgezogen und da wir beide ebensfalls danach umgezogen sind hat sie das Auto nicht umgemeldet da wir es auf ihn zulassen wollten.
Falls mittlerweile ein Bußgeld fällig wäre müsste dies von uns vor Ort bei der Zulassungsstelle bezahlt werden oder dürfen die von uns keine Bußgald verlangen weil ja "eigl." es nicht wir waren die es nicht umgemeldet haben.
LG
3 Antworten
als mitarbeiter einer kfz-zulassungsbehörde: das gibt kein bußgeld. rein gesetzlich gesehen ist es eine ordnungswidrigkeit. wenn die polizei euch anhält, wird ein bußgeld von 10 o. 20 euro fällig. ausserdem müsst ihr nachweisen, dass ihr das fahrzeug umgemeldet hat. wenn ihr das nicht macht, wird die zuständige zulassungsbehörde informiert.
Der aktuelle HAlter hat die Halterpflicht und das ist derzeit die "Schwiegermutter". Wenn ihr also das Auto von der Mutter suf den Sohn ummeldet, dann geht der Ummeldeverstoß zu lasten der Mutter. Wer das Auto genutzt hat ist im Sinne der Halterpflichten vollkommen egal.
Die Mutter hatte nach Umzug und Ummeldung bei Einwohnermeldeamt, 6 Wochen Zeit um auch Ihr Auto bei der Zulassungsstelle umzumelden.
Ich würde das Ummelden schnellstens nachholen! Dann wirst Du es seh`n.
Ja das sowie so, aber ich melde das Auto ja nicht um sondern ändere den Halter um darum gehts mir