Bußgeld fällig wenn Halter eines Kfz wechselt und Vorbesitzer nicht akt. Adresse im Bried stehn hat?

3 Antworten

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als mitarbeiter einer kfz-zulassungsbehörde: das gibt kein bußgeld. rein gesetzlich gesehen ist es eine ordnungswidrigkeit. wenn die polizei euch anhält, wird ein bußgeld von 10 o. 20 euro fällig. ausserdem müsst ihr nachweisen, dass ihr das fahrzeug umgemeldet hat. wenn ihr das nicht macht, wird die zuständige zulassungsbehörde informiert.

Der aktuelle HAlter hat die Halterpflicht und das ist derzeit die "Schwiegermutter". Wenn ihr also das Auto von der Mutter suf den Sohn ummeldet, dann geht der Ummeldeverstoß zu lasten der Mutter. Wer das Auto genutzt hat ist im Sinne der Halterpflichten vollkommen egal.

Die Mutter hatte nach Umzug und Ummeldung bei Einwohnermeldeamt, 6 Wochen Zeit um auch Ihr Auto bei der Zulassungsstelle umzumelden.

Ich würde das Ummelden schnellstens nachholen! Dann wirst Du es seh`n.

kloine 
Fragesteller
 10.05.2014, 23:15

Ja das sowie so, aber ich melde das Auto ja nicht um sondern ändere den Halter um darum gehts mir