Bürgschaft?
Hallo Zusammen,
Ein Freund hat 2006 für seine damalige Frau eine Bürgschaft über 40000 unterschrieben. Scheidung war dann 2015. Wie erfährt er eigentlich ob der Kredit getilgt wurde. Von der Bank bekam er wegen der Scheidung keine Auskunft. Er hat nun Angst, dass der Kredit erneuert bzw. erhöht oder die Laufzeit verlängert wurde und er immer noch haftet. Ich glaube aber, dann hätte er informiert werden müssen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Kredit (Kreditende wäre 2018) einfach ohne ihn erweitert werden kann und er dann auch noch ohne Info haftet.
3 Antworten
. Er hat nun Angst, dass der Kredit erneuert bzw. erhöht oder die Laufzeit verlängert wurde
Also, ein Freund von mir meint dazu: Das kommt natürlich darauf an, wie er gebürgt hast. Normalerweise bürgt man für einen bestimmten Kredit. Der kann dann nicht verlängert oder sonstwie geändert werden ohne Zustimmung des Bürgen.
Von der Bank bekam er wegen der Scheidung keine Auskunft.
Das kann eigentlich nicht sein. Er hat ein berechtigtes Interesse daran, schließlich ist er als Bürge direkt in den Vertrag eingebunden und müsste Auskunft erhalten. Das hat mit der Scheidung nichts zu tun. Man kann ja auch für jemand bürgen, mit dem man nicht verheiratet ist. Nochmal mit der Bank sprechen. Nächste Instanz. Die Banken machen es sich manchmal einfach und die Leute am Schalter oder am Telefon haben (leider) nicht immer wirklich eine Ahnung.
Ich würde das mit einem Anwalt besprechen. Der kann vllt. bei der Bank mehr erreichen.
er könnte sich ganz dumm stellen und die Bank formlos anschreiben das er die Bürgschaft zurück zieht, unabhängig davon ob es möglich ist oder nicht. Auf jeden Fall wird ihm die Bank antworten und dann weiß er mehr!