Bürgergeld?


28.03.2024, 17:30

Außerdem arbeite ich ja nicht mehr u habe bewilligungsbescheid erhalten. Nur noch keinen änderungsbescheid da kam erst einer im Februar das wir mehr bekommen da ich ja nicht mehr arbeite und jetzt wird alles erst bis Dienstag geklärt. Lg

2 Antworten

Wenn es sich bei den Beträgen um Krankengeld handelt, dann wird das ohne Berücksichtigung von Freibeträgen auf Erwerbseinkommen im Regelfall bis auf 30 Euro Versicherungspauschale auf den Bedarf angerechnet.

Bekommst Du kein volles Krankengeld mehr im April, dann verringert sich ja logischerweise dein anrechenbares Einkommen und somit erhöht sich der Leistungsanspruch entsprechend.

Mehr kann man ohne weitere ausführliche Informationen über deine / eure individuelle Situation nicht sagen.

Also wie viele Personen gehören zu deiner BG - Bedarfsgemeinschaft, was ist da für evtl. Einkommen vorhanden, was und wann ist dir an Krankengeld im jeweiligen Monat zugeflossen und was muss an Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom gezahlt werden ?

Engelchen587 
Fragesteller
 28.03.2024, 18:07

2 Personen und mein mann arbeitet nicht. Miete monatlich 982 Euro u 330 Euro nebenkosten die wir immer pünktlich bezahlen. Krankengeld im Februar 314 Euro u gestern 471 Euro

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Engelchen587 
Fragesteller
 28.03.2024, 18:08

Immer zum 1 des Monats Miete u Strom bezahlen wir Strom selbst u Anteil Miete auch

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Engelchen587 
Fragesteller
 28.03.2024, 18:09

Strom 155 Euro u Miete 982 u Nebenkosten 330

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Engelchen587 
Fragesteller
 28.03.2024, 18:17

Ich arbeite nicht mehr seit Februar also dürften diese nicht viel abziehen

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isomatte  28.03.2024, 18:36
@Engelchen587

Habe ich ja auch nicht behauptet das Du arbeitest, sondern geschrieben, wenn kein Erwerbseinkommen erzielt und somit schon Freibeträge berücksichtigt werden müssten, kann man von sonstigem Einkommen wie Krankengeld im Regelfall 30 Euro Versicherungspauschale absetzen.

Der Rest wird dann als anrechenbares Einkommen mindernd auf euren Bedarf angerechnet.

Also bei 314 Euro Krankengeld dürften um die 284 Euro und bei 471 Euro Krankengeld um die 441 Euro anrechenbares Einkommen bleiben.

Beim Bürgergeld kommt es auch nicht darauf an seit wann Du nicht mehr arbeitest, sondern wann Einkommen zufliesst.

Wenn Du also seit Februar nicht mehr arbeitest, aber Lohn aus Januar im Februar erhalten hast, dann müssen die Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll berücksichtigt werden und theoretisch vom Nettoeinkommen abgezogen werden.

Dann würde aber das Krankengeld was im Februar zugeflossen ist voll als Einkommen auf den Bedarf angerechnet.

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Engelchen587 
Fragesteller
 28.03.2024, 19:59
@isomatte

Danke. Dann bekomme ich eventuell wieder das Geld ab nächster Woche oder? Eben nur die abzüge für februar u der Rest bleibt? Danke u danke für deine Antwort. Hoffe hab es so richtig verstanden

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isomatte  28.03.2024, 20:50
@Engelchen587

Die Leistungen für April waren ja spätestens heute fällig, wenn es sich um laufende Leistungen handelt.

Wenn da wegen deinem Krankengeld im April erst noch etwas berechnet werden muss, weil die Höhe des Krankengeldes noch nicht bekannt ist, kann es natürlich zu Verzögerungen kommen.

Das musst Du dann mit dem Jobcenter klären.

Habt ihr denn für April schon Leistungen vom Jobcenter erhalten ?

Bitteschön

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Solange du kein Bewilligungs,- oder Änderungsbescheid bekommst, bekommst du erstmal gar nichts.

Engelchen587 
Fragesteller
 28.03.2024, 17:27

Habe bewilligungsbescheid erhalten schon im Februar

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Engelchen587 
Fragesteller
 28.03.2024, 17:28

Außerdem arbeite ich nicht mehr

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