Bürge für einen Autokredit?

4 Antworten

Als Bürge Haftest du Gesamtschuldnerisch für den Kredit vom Kreditnehmer oder der Kreditnehmerin. Du stehst also dafür gerade wenn die Kreditraten nicht mehr Bezahlt werden. Was jedoch nicht gleichwohl heißt das der Kredit-oder Finanzierungsgegenstand dann automatisch in deine Hände kommt. Das ist Mitnichten so. Dafür musst du dich dann mit der Person auseinandersetzen für die du Bürgst. Im übrigen, dass sei noch mal erwähnt, ist eine Bürgschaft ja meinetwegen ein guter Freundschaftsbeweis oder was weiß ich was, aber eigentlich ist das eine ganz blöde Idee, mit der du dich ruckzuck mit Anlauf ins Unglück stürzen kannst. Hoffe für dich das alles gut für dich läuft....

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – berufl. Hintergrund, 2Rad, Autoverm., Maintenance, Leasing

Du hast keinerlei Anrecht auf das Auto. Dein Recht beschränkt sich auf die weitere Ratenzahlung wenn der Kreditnehmer nicht mehr zahlt. Mehr auch nicht.

grundsätzlich nein darfst du nicht, das Auto ist nicht in deinem Eigentum. Du darfst nur für die Schulden haften und dann versuchen beim Bürgschaftsnehmer das Geld zurück zu bekommen.

Ich habe ein Bürge für ein Auto und wollte wissen ob ich das Auto einfach an mich nehmen kann wenn der eigentliche Kreditzahler den Kredit nicht mehr zahlen kann.

Du bist der Bürge?

In diesem Fall wird sich zuerst mal der Kreditgeber an Dich wenden und Dich zur Kasse bitten.

Ob Du dann wiederum Zugriff auf das Auto hast, ist eine ganz andere Frage, das sollte aber in Deinem Bürgschaftsvertrag stehen.