Bühnenauftritt unter 18 nach 22 uhr?

2 Antworten

https://www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/JArbSchG.pdf

"§ 14 Nachtruhe

(7) Jugendliche dürfen bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen und anderen Aufführungen, bei Aufnahmen im Rundfunk (Hörfunk und Fernsehen), auf Ton- und Bildträger sowie bei Film- und Fotoaufnahmen bis 23 Uhr gestaltend mitwirken."

Um 23 Uhr ist damit definitiv für Dich Schluss. Deine Eltern haben da keinen Einfluss darauf (auch keine von ihnen eingesetzten Personen, welche die Aufsichtspflicht übernehmen).

Denn die aktive Teilnahme an der Tanzveranstaltung ist Arbeit und fällt unter das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Dieses hat mit dem Jugendschutzgesetz (JSchG) bez. Diskobesuch etc. in der Freizeit nichts zu tun.

Du kannst wenn deine Erziehungsberechtigten noch dabei sind, auf der Bühne deinen Auftritt ableisten, doch während der ganzen anderen Show musst du bei deinen Eltern sein... 🙄👍

LG