Bühcersendung Deutsche Post?

5 Antworten

d.h. das er nicht zugeklebt werden darf! Dafür gibt es z.B. sogenannte Postklammern. Auch offen darf er nicht in den Kasten, logisch, sonst ginge ja die Sendung verloren.
Die Postklammern verschließen ihn, machen aber auch eine Überpürfung möglich.


der reicht es, wenn ich den Umschlag leicht zuklebe und "Darf zu Prüfzwecken durch die Post geöffnet werden" draufschreibe.

ja, das geht

Zukleben darfst du den Umschlag nicht. Dann kann er ja nicht mehr zerstörungsfrei geöffnet werden.

Es gibt Umschläge, die von einer Klammer zugehalten werden. Sowas ist gemeint.