Bücher u.a. Medienartikel an Gebrauchtwarenhändler verkaufen. Problem als Bezieher von ALG 2?

8 Antworten

Das ist kein Einkommen! Da sie ja keinen Gewinn macht, sondern ihr Vermögen sozusagen umwandelt, Buch gegen Geld. Wenn man aus seinem Haushalt etwas verkauft, wird es nicht als Vermögen angerechnet.

Jeder Zufluß zum Girokonto fällt natürlich auf und wird gegengerechnet.

Bei popeligen 100 € ist meine private Meinung, daß so ein Verkauf , der wahrscheinlich auch tröpfchenweise stattfindet, zwar immer noch gegen die Regeln des H4-Bezuges verstößt, aber ich als Sachbearbeiter darüber hinwegsehen würde.

Leider bin ich aber kein Sachbearbeiter im Jobcenter. Deshalb rate ich, daß die Bekannte die Einnahmen aus den Verkäufen an Dein Konto oder das eines anderen Freundes zahlen läßt und sich von Dir/dem Kontoinhaber in cash die Gelder abholt.

markusher  13.10.2017, 07:05

quatsch

Laury95  13.10.2017, 21:01

Leider bin ich aber kein Sachbearbeiter im Jobcenter

Das ist mir bei der falschen Antwort leider klar^^

sie kann ihren gesamten haushalt verkaufen, es wird nichts angerechnet. hier handelt es sich um vermögensumwandlung und damit ist gut.

Da passiert nichts, sie darf bis zu 170€/Monat anrechnungsfrei hinzuverdienen.

Laury95  13.10.2017, 21:02

soisses, Vermögensumwandlung hat nix mit dem anrechnungsfreien Betrag zu tun, sie kann so viele Bücher von ihrem Besitz verkaufen, wie sie will und wenn sie 1000 Euro einnimmt, solange sie keinen Gewinn macht wird nichts angerechnet.

Sie bekommt keinen Ärger. Das ist Umwandlung von Vermögen, weil,sie diebBücher ja schon besitzt.