Bücher mit Werbegeschenk verkaufen?

2 Antworten

Deine Kosten für deine zusätzlichen Werbegeschenke zu deinem verkauften Buch gehören auch zu deinen Werbungsausgaben in der Buchführung deines Gewerbes als Buchhändler, nicht als freiberuflicher Autor!

Wenn du belletristische Bücher schreibst, ist das eine beim Finanzamt anzumeldende freiberufliche Tätigkeit; denn du stellst dein Produkt, theoretisch nur das Manuskript, einem gewerblichen Händler, z.B. amazon, BoD-Buchshop, zum Druck und Verkauf zur Verfügung. Wenn du selbst (deine) Bücher, z. B. über deine Homepage, verkaufst, musst du diesen zusätzlichen Buchhandel, eben eine gewerbliche Tätigkeit, beim regionalen Amt anmelden. Dann benötigst du leider zwei Buchführungen für die Steuererklärung, weil das zwei verschiedene erwerbsmäßige Tätigkeiten sind.

Deshalb machen das professionelle Autoren niemals auf diese Weise!

Sondern auf deiner Autoren-Homepage machst du nur die Werbung, bei welchen Buchhändlern der Kunde selbst deine Bücher zum Kauf bestellen kann. So werden die Kosten für deine Homepage, inkl. anteilig PC usw., mit der Pauschale der Werbungskosten deiner freiberuflichen Tätigkeit abgegolten.

Wenn du für dich preisgünstigerer Autorenexemplare vom Buchhändler kaufst, darfst du sie als Freiberufler nur (signiert mit Spruch) als deine Werbungsausgabe (plus weiterer Werbegeschenke) verschenken oder bei deiner Lesung vor Publikum für den Verleger/Händler zum vollen Preis (plus kleinerer Werbegeschenke) verkaufen: Allerdings bringen da ja die Zuhörer ihre längst selbst gekauften Buchexemplare zum Signieren mit.

Erst mit der Gewerbeanmeldung darfst du sie zum von dir mit dem Händler (mit dessen Druckerei) ja vorgegebenen Händlerpreis als Maximum gegen Rechnung verkaufen. Du bist ja dann ein weiterer preisgebundener gewerblicher Händler.

WICHTIG: Natürlich ist der individuelle Fall für die ganze steuerrechtliche Sache wegen der Befreiung von der Umsatz- und Gewerbesteuer des Freiberuflers bzw. der Freibeträge des gewerblichen Kleinunternehmers für die Umsatz- und Gewerbesteuer entscheidend: Ich kenne zum Beispiel eine Inhaberin - nicht mehr als Kleinunternehmerin - mehrerer kleiner Geschäfte mit schönen Wohnungseinrichtungsgegenständen, in denen sie ihre eigenen Bücher zum Thema verkauft. Also muss sie auch für den Verkauf ihrer Bücher Umsatz- und Gewerbesteuer wie eine reine Buchhändlerin berechnen bzw. bezahlen.

Sprich mit (d)einem Steuerberater darüber, was in deinem Fall am besten ist.