Bruttogrundfläche: welcher Wert ist richtig?
Hallo Community,
ich habe für eine Immobilienbewertung einen BGF-Wert 1.000 m², "davon Vollgeschosse: 800m²" Ist mit letzterer Zahl die Nutzfläche gemeint? Ist als Wert der Bruttogrundfläche nun 1.000 oder 800 anzugeben? Kennt sich jemand damit aus?
Ich habe hier Beispielzahlen und nicht die tatsächlichen Werte, die mir vorliegen, angegeben. Das Verhältnis zueinander passt aber grob.
Für nützliche Antworten bin ich dankbar!
2 Antworten
Ein Vollgeschoss ist in der gesamten Fläche nutzbar, weil die Deckenhöhe mindestens 2m beträgt.
In diesem Fall also 2x 400qm in den beiden Vollgeschossen und die verbleibenden 200 qm können ein niedriger Teilkeller, ein halbhoher Dachspeicher oder andere Räume sein, in denen keine Höhe von 2 Metern zur Verfügung steht.
Beide Werte, weil auch die 200qm genutzt werden können (Lagerraum oder Abstellfläche) und je nach geplanter Nutzung kann der Wert der Immobilie durch diese 200qm deutlich steigen.
Gutachter sind angehalten sich nach der DIN 277 zu richten. Hier wird die BGF (Bruttogrundfläche) als Maß verwendet. Grob beschrieben umfasst sie die Außenmaße des Baukörpers auf jeder Etage, Dies gilt auch für Keller und Staffelgeschosse. Ausgenommen sind davon "Hohlräume" wie z.B. Nicht ausbaufähige Dachflächen (Hohlkörper).
Ich denke, dass ebenfalls die BGF für die Vollgeschosse gemeint ist. Dient wahrscheinlich nur zur Info.
Sagt aber nix über die Nutzfläche aus.
Und gehören dann bei Bewertungsangelegenheiten nur die Vollgeschosse in die Berechnung oder die gesamte BGF? :-/