Bruder gestorben, welche Infos bekomme ich als Angehöriger?
Hallo. Ich frage nicht für mich selbst, aber der Sachverhalt ist folgender:
Der Bruder meines Freundes ist mit etwa 43 Jahren plötzlich gestorben, er wurde tot von der Polizei (Österreich, Wien) aufgefunden. Er war Pole und hielt sich in Wien zuletzt auf.
Offenbar war er zum Zeitpunkt des Auffindens bereits tot, es hieß wohl (das ist eine Mutmaßung des Bestatters, da keine anderen Infos vorliegen), er sei gestürzt. Laut Gerichtsmedizin wäre er wohl an inneren Blutungen gestorben.
Bei dem Fundort handelt es sich um eine Baustelle. Näheres ist nicht bekannt, keine Uhrzeit usw.
Dazu sei gesagt, er war wohl obdachlos und alkoholkrank.
Der Bruder, der noch lebt, hat aber weder irgendwelche Infos zur Todesursache erhalten, noch zum Beispiel ein Schmuckstück, das er trug, geschweige denn die Dokumente, die er bei sich hatte, bekam er ausgehändigt.
Er hat auch so keine näheren Infos erhalten-nicht von der Polizei, nicht von der Pathologie.
Er hat das Gefühl, irgendetwas stimmt nicht, zumindest die Todesursache ist für ihn nicht schlüssig, er würde gerne einfach etwas mehr Informationen zum genauen Hergang, soweit bekannt, erhalten.
Der Verstorbene ist allerdings bereits eingeäschert und bestattet worden, was natürlich genauere Nachforschungen schwierig macht, dennoch möchte der Hinterbliebene natürlich so viel Details wie möglich bekommen.
Meine Frage:
Welche Infos bezüglich der Todesursache bekommt der Bruder, bzw. welche Infos stehen ihm rechtlich in Österreich zu? An wen wende ich mich?
Kann man den Obduktionsbericht bekommen, hat er nicht sogar ein Recht als Bruder darauf?
Gibt es eine Stelle, einen Verein, eine Institution, die bei solchen Fällen hilft, Ratschläge geben kann oder dergleichen?
Nur zum Verständnis. Beide Brüder sind Polen, einer ist nach Wien gegangen, war zu diesem Zeitpunkt in Polen gemeldet, der andere ist hier in Deutschland gemeldet und ist selbstständig. Der Bruder, der nach Wien ging, war einfach sozial nicht eingegliedert, vermutlich ist er aufgrund seines Alkoholkonsums und der daraus resultierenden Einschränkung evtl. gestürzt und wurde zu spät gefunden. Aber es muss doch Polizeiberichte, Obduktionsberichte dazu sowie persönliche Gegenstände des Verstorbenen geben?
Danke für alle ernstgemeinten Ratschläge.
sind denn beide als brüder bei der stadt wien gemeldet gewesen?
Der noch lebende nicht, der verstorbene soweit ich weiß auch nicht.
dann gibt auch keiner auskunft - weil sie niemand kennt .
Aber es muss doch möglich sein, beispielsweise an den Obduktionsbericht zu kommen, gerade als nächster Angehöriger, oder?
1 Antwort
Erst mal würde ich an Stelle des Bruders noch mal bei der Polizei anrufen und fragen, welche Infos mir zustehen und ob und wie ich mich ausweisen kann. Wenn sie nur telefoniert haben, könnte es ja sein, dass die Polizei nichts weitergibt, weil sie die Identität des (noch lebenden) Bruders noch nicht verifiziert hat.
Dann würde ich dort auch fragen, warum der Bruder eingeäschert wurde. War zum Zeitpunkt der Bestattung nicht klar, dass es lebende Verwandte gibt? Dann hat man evtl. die günstigste Bestattungsform gewählt.
Wenn nun seitens der Polizei gar keine Informationen rüber kommen und der Bruder etwas Geld hat (gut 200€ meines Wissens) sollte er sich eine Stunde beim Anwalt nehmen, den Fall schildern und fragen, wie man da weiter vorgeht. Ggf. könnte der Anwalt dann ein Schreiben an die Polizei aufsetzen mit den nötigen Formulierungen oder weitere Ansprechpartner nennen.
Was mich auch wundert: Wenn zum Zeitpunkt der Bestattung bekannt war, dass der Verstorbene Hinterbliebene hat, wurde der Bruder nicht informiert und eingeladen, an der Trauerfeier teilzunehmen? Oder konnte er erst so lange nach dem Tod gefunden werden? Man trauert doch meist und oft wird einem der Tod erst durch die Beerdigung bewusst, vor allem, wenn man zum Zeitpunkt des Todes keinen Kontakt zum Verstorbenen hatte.
Ggf. kann der Bruder auch an seinem Wohnort einfach mal zum Polizeirevier gehen und fragen, welche Rechte er in einem solchen Fall hat, wen man da wie ansprechen sollte, um an Erinnerungsstücke (Schmuckstück, Pass etc.) zu kommen. Und an Informationen. Vielleicht bekommt er ja unverbindlich Auskunft oder eine Anlaufstelle genannt.
Da habe ich wohl missverständliche Angaben gemacht: Der noch lebende Bruder wurde natürlich von der Polizei informiert, hat von Deutschland aus dann die Einäscherung veranlasst, um die Urne im engen Kreis in Polen zu bestatten. Transfer hat er selbst durchgeführt, Beerdigung hat bereits stattgefunden. Allerdings hieß es wohl von der Polizei nur, das wohl kein Fremdeinwirken vorliegt und da der besagte Bruder auch bekannt dafür war, viel zu trinken und sich dann manchmal Sturz- oder sonstige Verletzung zugefügt hat. Ohne Absicht, eben im Vollrausch. Mehr eben nicht, Kontaktaufnahme wurde aber ursprünglich von der Österreichischen Botschaft an die polnische Botschaft veranlasst, weil der Verstorbene in Polen gemeldet war.