Brillen Abo von der Steuererklärung ab setzen?
Kann man die Brillen Abo von der Steuererklärung ab setzen,wahrscheinlich schon wenn man eine normal gekaufte Brille auch von der Steuer absetzen kann als Heilbehelfe.
2 Antworten
Du kannst die Kosten für die Brille als außergewöhnliche Belastung steuermindernd berücksichtigen lassen, sofern medizinisch notwendig.
Die Höhe der zu berücksichtigen Kosten hängt davon ab, ob und inwieweit die zumutbare Eigenbelastung ( hierfür gibts im § 33 EStG ein Berechnungsschema, mit dem die zumutbare Belastung in gestaffelter Form ermittelt wird. Orientiert sich u.a. daran, ob du Kinder hast oder nicht und auch wie hoch dein Gesamtbetrag der Einkünfte ) überschritten wird.
Die Kosten, die die zumutbare Belastung überschreiten, werden dann steuermindernd berücksichtigt.
Ob die Brille direkt bezahlt wird oder per Ratenzahlung, das spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle.