Ist das wirklich so?

Das Finanzamt hat grds. 6 Monate Zeit, um derartige Steuererklärungen zu bearbeiten. Dann kann ein ein sogn. Untätigkeitseinspruch eingelegt werden, wenn nach wie vor nichts kommt.

Darüber hinaus werden die Steuererklärungen auch nach Eingangsdatum bearbeitet (Wenn andere schon vor ihm eingereicht haben, sind deren Steuererklärungen erstmal dran).

Finde die lange Zeit sehr verwunderlich bei solch einfachen Sachen.

Nicht jeder Fall ist "einfach". Kommt auch noch drauf ab, was sonst noch in einem Fall drinsteckt (auch im Hinblick auf die restlichen Steuererklärungen - Denn i.d.R. erfolgt eine Gesamtfallbearbeitung)

Sollte es hingegen eine Umsatzsteuervoranmeldung sein, sind 3 Monate schon ziemlich lang (Diese werden meistens schon nach 1, max. 2 Tage nach Eingang bearbeitet - Außer da ist was anderes Aufwendigeres drin).

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SIND. Ich verstehe nicht genau, was der Unterschied zwischen dem Betriebsvermögensvergleich und der EÜR ist.

Das sind zwei verschiedene Art und Weisen, den Gewinn zu ermitteln.

  • EÜR ist = einfachste Art, den Gewinn zu berechnen. Hier kommen alle Einnahmen rein, die dem Unternehmen zugeflossen sind. Davon werden dann alle Ausgaben abgezogen, die abgeflossen sind. Der Rest ist der Gewinn/Verlust, der besteuert wird.
  • Die Bilanz (Betriebsvermögensvergleich) bietet dagegen einen weitaus detaillierteren Finanznachweis für das Unternehmen. Sie zeigt nicht nur die Einnahmen und Ausgaben, sondern auch sämtliche Aktiva und Passiva auf (Eine Bilanz wirst du bestimmt schonmal gesehen haben - Daher gehe ich mal davon aus, dass ich dir nicht erklären brauche, was Aktiva und Passiva sind).

Letztere Methode ist in der Regel für größere Unternehmen erforderlich, die nach bestimmten Gesetzen und Normen eine detaillierte Buchhaltung führen müssen, z.B. nach § 238 HGB oder §§ 140, 141 AO. Die Bilanz vermittelt ein genaues Bild der finanziellen Gesundheit und ist daher komplexer und zeitaufwändiger als die EÜR.

Bei der EÜR steht, dass Einkünfte aus selbständiger Arbeit der Regelfall sind, aber das steht irgendwie auch beim Betriebsvermögensvergleich, wenn ihr euch das Bild anschaut.

Es ist auch der Regelfall. Diejenigen mit Einkünften aus selbstständiger Arbeit sind nicht gesetzlich dazu verpflichtet, Bücher zu führen und den Betriebsvermögensvergleich anzuwenden.

Sie sind keine Kaufmänner im Sinne des § 1 ff. HGB (= keine Buchführungspflicht nach § 238 HGB). Auch ist im §§ 140,141 HGB nichts davon zu finden, dass diese dazu verpflichtet sind Bücher zu führen (Dort ist nur von Gewerbebetrieben/Land- und Forstwirten mit bestimmten Umsatz-/Gewinngrenzen die Rede).

Sie können aber natürlich freiwillig den Betriebsvermögensvergleich anwenden

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Da meinte der andere, dass das teuer werden kann und wenn man die Steuer zahlt, kriegt man ja ne Art Dienstleistung.

Ähm nein, du kriegst im Gegenzug keine Dienstleistung.

Die Hundesteuer verfolgt in erster Linie ordnungspolitische Ziele. Sie soll dazu beitragen, dass die Zahl der Hunde nicht zu stark ansteigt.

Steuern sind nie zweckgebunden (Die zahlst du, ohne eine direkte Gegenleistung dafür zu erhalten).

Man muss laut ihm dann nicht mehr die Hundekaka wegmachen, da das dann die Stadt automatisch macht und die Steuer als Finanzierung nutzt.

Das ist Blödsinn. Die Kothaufen musst du selbst entfernen.

Macht schon Sinn, weil ansonsten hätte die Steuer keinen Grund zu existieren, der richtet ja keinen Schaden an, ist ja nur bei uns zuhause oder beim spazieren ?

Darauf kommt es hier nur bedingt an.

Du schaffst dir da einen "Luxus" an. Ähnlich verhält es sich bspw. auch bei Autos: Je "größer" (nicht nur von der Größe, auch von der Leistung etc.) das Auto, desto höher die KFZ-Steuer...

Die Gemeinden brauchen auch Einnahmen, mit denen sie wiederum Ausgaben finanzieren können.

der hat jetzt seit 3 Monaten nen Hund, aber unangemeldet und zahlt deswegen keine Hundesteuer.

Wenn ihm die Aufwendungen aufgrund einer Steuerhinterziehung lieber sind, dann sei es so (Bei einer Steuerhinterziehung kommst du deutlich teurer raus!).

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32 Minuten ist schon etwas lange... Ich würde in dem Fall die folgenden Punkte aufnehmen (ein paar davon hast du damit sicherlich schon so inbegriffen):

  • § 2 UStG, insbesondere den Absatz 2 davon
  • Definition OG und OT sowie die Unternehmereigenschaft hiervon
  • Besonderheit Personengesellschaft als OG (A 2.8 Absatz 2 Satz 5 UStAE sowie A 2.8 Absatz 5a UStAE)
  • Voraussetzungen (Wirtschaftliche, Organisatorische sowie finanzielle Eingliederung)
  • Rechtsfolgen der Organschaft (also nur OT = Unternehmer, Umsätze und VorSt Abzug nur bei ihm; Leistungen innerhalb des Organkreises = nichtsteuerbare Innenumsätze etc....)
  • Beendigung Organschaft (Rechtsfolgen..)
  • Organschaft über die dt. Grenzen hinaus (Dazu steht im A. 2.9 UStAE viel)

Ich hab die Punkte jetzt nur als Auflistung (Details würden hier jetzt den Rahmen sprengen). Wenn du die Punkte inhaltlich weitestgehend mit Leben fühlst, dann gehen die 32 Minuten auf jeden Fall um

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Meines Wissens nach muss man wenn man auf eBay ein Produkt für 100€ verkauft, der Käufer also 100€ bezahlt, eBay 5€ Gebühren behält und man selber nur 95€ aufs Konto überwiesen bekommt, eine Einahme von 100€ dokumentieren und eine Ausgabe von 5€ an eBay. Also nicht einfach nur eine 95€ Einahme sonder separat als Einahme und Ausgabe in der Buchhaltung.

Naja, du könntest theoretisch auch direkt nur die 95 € angeben.

Es ist aber sauberer, wenn du das aufschlüsselst (100€ Betriebseinnahme, 5 € Betriebsausgabe).

Außerdem muss man ja bei Ausgaben an Unternehmen die in einem anderen EU-Land sind (wie es bei eBay der Fall ist) das reverse charge Verfahren anwenden. Das heißt wenn ich von eBay eine Dienstleistung in Anspruch nehme, schicken die mir eine Netto Rechnung von z.B. 5€ und ich muss dann die USt davon selber ans Finanzamt bezahlen durch eine USt-Voranmeldung ganz normal. Also müsste ich eBay 5€ bezahlen und dann nochmal 95 Cent ans Finanzamt.

Genauso ist es (weil du Unternehmer bist).

Auch für Kleinunternehmer gilt das. Mit dem Hacken, dass du dir die Umsatzsteuer auf die Gebühren nicht als Vorsteuer erstatten lassen kannst.

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Steuern sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden (§ 3 Absatz 1 AO).

Der Staat verwendet dieses Geld, um bestimmte Aufgaben zu erfüllen. Es werden zum Beispiel Straßen, Schulen, Sportanlagen, Krankenhäuser und vieles mehr gebaut. Mit den Steuern werden auch die Lehrerinnen, die Polizisten und alle anderen, die für den Staat arbeiten, bezahlt.

Zu den Steuern gehören u.a.

  • Einkommensteuer
  • Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer)
  • Gewerbesteuer
  • Grundsteuer
  • Grunderwerbsteuer

...

bezahlen reiche leute auch steuern?

Natürlich.

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Du brauchst schon mindestens einen aktiven Betrieb (Ob das nun ein Gewerbe ist oder z.B. auch ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb etc. , ist unerheblich). Die Rechtsform ist unerheblich.

Voraussetzungen für den Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g EStG sind:

  • Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich oder durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung (BMF, Schreiben v. 15.6.2022, Tz. 20ff., dort auch zur Datenfernübertragung).
  • Betrieb darf max. 200.000 € Gewinn im maßgeblichen Jahr der Inanspruchnahme haben
  • Begünstigt ist die Anschaffung eines abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsguts des Anlagevermögens, dies kann neu oder gebraucht sein.
  • Es muss weiterhin die Absicht bestehen, das begünstigte Wirtschaftsgut ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich zu nutzen (mind. 90% betriebliche Nutzung)
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