Brief von Anwalt nach Negativ-Bewertung bei eBay
Hallo! Im Sommer habe ich bei ebay 2 Uhren bei einem Händler gekauft. Preis jew. ca. 8,- EUR. Eine dieser Uhren, obwohl bis 5 ATM wasserdicht wurde nass und ging prompt kaputt. Dies habe ich dem VK geschildert und um Antwort gebeten. Er sagt ich wäre geschwommen (bin ich aber nicht) und tauscht sie nicht um. Nun habe ich eine Negativ-Bewertung abgegeben. Diese lies er von ebay entfernen (dass sowas geht ist doch der Hammer). Habe Einspruch eingelegt und Bewertung wieder aufnehmen lassen. Hierin waren keine Beleidiungen oder Übertreibungen. Heute kam ein Brief seines Anwaltes ich hätte bis übermorgen Zeit, meine Bewertung zurückzunehmen, eine Unterlassensanzeige zu unterzeichnen und die Anwaltskosten von rund 155 EUR zu begleichen, ansonsten wird wegen Geschättschädigung gegen mich angezeigt. Mit ebay habe ich telefoniert, die halten sich raus - können keine Rechtsberatung geben. Nun habe ich leider keine Rechtsschutzversicherung, welche mir einen RA bezahlen würde. Das ganze wegen 8 EUR. Was kann ich machen?
7 Antworten
Wenn Du mit Deiner Bewertung bei der Wahrheit geblieben bist, hast Du nichts zu befürchten und kannst getrost auch den Brief des Anwalts ignorieren. Wenn der Verkäufer Geld von Dir haben will, muß er dann klagen. Und dann wird er belegen müssen, warum Deine Behauptung nicht stimmen kann. Wird schwer, wenn Du den Beweis für das Gegenteil hast....
Ja, natürlich. Denn Du schuldest die Anwaltsgebühren natürlich nur, wenn der Verkäufer im Recht wäre. Ist er ja aber nicht. Wenn er dann zum Anwalt rennt, muß er den auch selbst bezahlen.
Gar nichts!! Nehme die Bewertung raus, gehe zur Verbraucherzentrale und Melde diesen Vorfall. Die werden sich kostenlos kümmern.
Wenn ich auf der Homepage der Verbraucherzentrale unter Rechtsberatung suche, dann finde ich die Information je angefangene 30 min. 15,- EUR. Kann ich das wirklich kostenlos machen?
natürlich nicht kostenlos! Und die Preise sind auch je nach Fragenkatalog unterschiedlich.
Da es sich hier um einen Händler handelt, also einen gewerblichen Verkäufer erstmal eines vorneweg.
Hier liegt wahrscheinlich ein Gewährleistungsfall vor, und da dies keine 6 Monate her ist, liegt die Beweislast beim Händler, heißt er muss dir nachweisen, dass der Schaden durch unsachgemäße Benutzung entstanden ist und NICHT durch einen Material- oder Herstellungsfehler.
Kann er dies nicht hast du Anspruch auf Nachbesserung bzw. Ersatz der Uhr. Ist dies in absehbarer Zeit nicht möglich kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten.
Durchaus ein Fall für einen Rechtsanwalt bzw. die Verbraucherberatung.
Das Ungerechte an der ganzen Sache ist nur, dass ich dann nach solch einem Unglückskauf auch noch auf den Kosten für den Anwalt sitzen bleibe. Nicht mal die Rechtsberatung beim Verbraucherschutz ist kostenlos. Das ist doch zum aus der Haut fahren - oder?
Wenn du vor Gericht gewinnst muss die Gegenseite deine Kosten tragen, außergerichtlich nicht zwingend.
Tja, es gibt tatsächlich Fälle wo die Verkäufer nur auf einen Rechtsstreit aus sind. Liegt jetzt in deinem Ermessen das durch zu ziehen und eventuell auf den Kosten sitzen zu bleiben oder deine Bewertung zurück zu nehmen. Ich würde bei einem Streitwert von 8,-€ die Bewertung zurück nehmen und eine schlechte , neutrale Bewertung abgeben.
Geh zu einem Anwalt und lass Dich beraten, das ist nicht teuer. Hier kann man dazu nichts konkretes sagen da der genaue Wortlaut Deiner Negativbeurteilung nicht bekannt ist und zudem Rechtsberatungen nicht erlaubt sind.
Darf ich dann auch die vom Anwalt an mich belasteten Gebühren und Auslagen von ca. 155,- EUR einfach ignorieren?