Brief von Amtsgericht? Komm ich ins Gefängnis?

8 Antworten

 falschen Name etc.

Identitätsdiebstahl

  • Paragraf 202a: Ausspähen und Abfangen von Daten
  • Paragraf 238: Nachstellung
  • Paragraf 269: Fälschung beweiserheblicher Daten
  • Paragraf 263a: Computerbetrug
  • Paragraf 276: Urkundenfälschung

https://www.verivox.de/rechtsschutzversicherung/themen/identitaetsdiebstahl/

Unerlaubterweise sich bei Ebay angemeldet. Ebay ist ab achtzehn.

Besuch vom Jugendamt.

Wahrscheinlich gibt es leider nur ein Paar Sozialstunden.


Ratefuchs007  13.03.2021, 17:46
Wahrscheinlich gibt es leider nur ein Paar Sozialstunden.

Na, ich hoffe doch, er bekommt mehr als zwei. ;-)

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Ins Gefängnis wirst du nicht kommen. Du kannst dich aber auf Sozialstunden vorbereiten und das ist auch richtig so. Versetze dich mal in dein Opfer! Wie würdest DU es finden, wenn DICH jemand betrügt?

Deine Strafe könnte sich verringern, wenn du Reue zeigst und den Schaden wiedergutmachst, das heißt, dem Opfer das Geld zurückzahlst und dich entschuldigst!

Gefängnis wird das nicht, aber dafür Sozialstunden. Betrug ist eine Straftat, lass solchen Unsinn.

...beim 1, Mal dürfte es vermutlich Sozialstunden und /oder Geldstrafe geben. Nächstes Mal , als Wiederholungsgstäter wird man dich " lebenslänglich "wegsperren bei Wasser und Brot. Und verschärfend - täglich 1 Stunde deutsche Schlager.....


ntech  13.03.2021, 17:38

Schlagt mich meinetwegen an's Kreuz oder schickt mich nach Sibirien! Aber bitte keine deutschen Schlager!!! Wunderschön ausgedrückt! :-)

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