Brief vom Zoll wegen Fake Jordans, was kann ich nun tun?

7 Antworten

Meines Wissens wird Fake Gedöns vernichtet. Du darfst sowas glaube ich auch nicht einführen!

Tja, jetzt kamnst Du Dir es raussuchen. Anscheinend war im Paket keine Rechnung oder ein Echtheitszertifikat o.ä. drin.

Warum machst Du auch so einen Scheiß??

Ich denke nicht, dass strafrechtlich etwas passiert, sicher sagen könnte ich das allerdings nur wenn du nicht den Eindruck erweckt hast gewerblich zu handeln oder mehrfach auffällig warst. Du verstehst was ich meine.

Es mach m.E. keinen Unterschied für dich ob du dich meldest oder nicht. Ob die Schuhe jetzt zurückgeschickt werden oder der Zoll sie wegen Markenrecht beschlagnahmt... bleibt im Endeffekt für dich gleich.

Die Hoffnung, dass sie den Fehler nicht erkennen gebe ich dir nicht. Nicht umsonst wurde dieses Paket geöffnet. Wahrscheinlich ist die Firma bereits wegen FAKE-Versand bekannt.

ES1956  12.08.2021, 18:31
wenn du nicht den Eindruck erweckt hast gewerblich zu handeln 

Das ist egal. Massgeblich ist der geschäftliche Hintergrund und ein Fälscher der weltweit verkauft und versendet handelt gewerblich.

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Da der hier betroffene Rechteinhaber einen Antrag auf Grenzbeschlagnahme gestellt hat sind den Zollbehörden auch die Erkennungsmerkmale von Originalware übermittelt worden.

Wird der Inhalt einer eingehenden Prüfung unterzogen dann wird die Fälschung auch erkannt. In Zweifelsfällen geht der Sneaker dann an Spezialisten des Rechteinhabers zur Überprüfung bzw. die Zollbeamten können auch direkt über eine Anwendung mit Gutachtern des Rechteinhabers kommunizieren.

Aktuell hat der Zoll nur die Überprüfung des Warenwertes auf der Agenda. Da hat der der Fakedealer aus China mit Sicherheit keine 180 Euro angegeben... Die Beamten wollen daher den exakten Wert in Erfahrung bringen um die Abgaben korrekt zu ermitteln. Die verlangen daher von Dir die Zahlungsnachweise und i.d.R. wird dann auch der Inhalt des Pakets gecheckt.

Die Fälschungen werden nach dem vorliegenden Grenzbeschlagnahmeanztrag auf Weisung des Rechteinhabers vernichtet und die Rechtsvertreter von Nike über die Beschlagnahme informiert.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Die Bestellung und Einfuhr von Produktfälschungen aus dem Ausland stellt keine Markenrechtsverletzung dar, wenn die Bestellung für private Zwecke erfolgt ist. Ob die Bestellung zu privaten Zwecken oder zu gewerblichen Zwecken erfolgte, ist eine Frage des Einzelfalls.

Grundsätzlich wird man davon ausgehen können, dass die Bestellung von ein oder zwei gefälschten Markenartikeln zu privaten Zwecken erfolgt. Wurden allerdings mehrere gleiche Artikel bestellt, spricht einiges dafür, dass die Bestellung letztendlich zu gewerblichen Zwecken erfolgt ist, um die Sachen beispielsweise bei eBay weiterzuverkaufen.

In diesem Fall würde die Bestellung und die Einfuhr eine Markenrechtsverletzung darstellen.

Werden nachgeahmte oder gefälschte Markenartikel im Ausland bestellt, kann der Zoll die Ware beschlagnahmen, wenn der begründete Verdacht einer Markenrechtsverletzung besteht.

Der Zoll informiert den Rechteinhaber darüber, dass eine mutmaßliche Produktfälschung beschlagnahmt wurde und räumt ihm die Möglichkeit ein zu prüfen, ob es sich tatsächlich um eine Fälschung handelt.

Gleichzeitig wird der Besteller davon unterrichtet, dass die beschlagnahmte Ware vernichtet wird, wenn er nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Mitteilung über die Beschlagnahme dieser Beschlagnahme widerspricht.

Stellt sich bei der Prüfung der Ware heraus, dass es sich nicht um eine Fälschung handelt, wird die Ware an den Besteller weitergeleitet, und die Angelegenheit ist für den Käufer erledigt..

Im Fall einer Produktfälschung wird die Ware vom Zoll eingezogen und nach Ablauf der zweiwöchigen Widerspruchsfrist vernichtet, wenn nicht Widerspruch gegen die Beschlagnahme erhoben worden ist.

Ist Widerspruch gegen die Beschlagnahme eingelegt worden, muss der Rechteinhaber dem Zoll eine vollziehbare gerichtliche Entscheidung vorlegen, dass es sich um eine Markenrechtsverletzung handelt, wenn er die Beschlagnahme aufrechterhalten und letztendlich die Vernichtung der Fälschung durchsetzen möchte.

https://tarneden.de/abmahnung-wegen-einfuhr-von-produktfaelschungen-von-markenartikeln/#anc2

ES1956  12.08.2021, 18:29
wenn die Bestellung für private Zwecke erfolgt ist.

Das ist Quatsch. Massgeblich ist der geschäftliche Hintergrund und ein Fälscher der weltweit verkauft und versendet handelt gewerblich.

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Pseudonym333  12.08.2021, 18:35

Es geht um den Käufer, nicht um den Verkäufer. Und wenn ein Käufer bloß ein Paar gefälschtes Schuhe ordert, kann man davon ausgehen, dass er dies nicht gewerblich betreibt, so zumindest laut dem Text des Rechtsanwalts. Oder wie verstehst du dies?

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iq1000  13.08.2021, 02:10

Das schreibt ein Rechtsanwalt um Kunden zu ergattern. Ist seine Meinung und es gibt keine Garantie das man damit durchkommt. Es macht mehr Sinn die paar EUR für die Abmahnung zu zahlen statt noch einen Rechtsanwalt dazu.

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Pseudonym333  13.08.2021, 04:40

Na es ist ja auch die Rede davon, dass es auf den Einzelfall ankommt. Tja, auch ein RA muss von etwas leben... der Text ist dennoch informativ und erklärt den Ablauf einer Beschlagnahme.

Jedenfalls verstand ES1956 etwas falsch, denn es geht in dem Beitrag um den Käufer, nicht um den Verkäufer.

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Im günstigsten Fall:

  • Zoll 16,9% = 30,42 (640411)
  • EuSt. 19% = 39,98
  • Pauschalauslage falls DHL: EUR 6,-

Also ca. 77,40

Was aber auch passieren kann: Vernichtung oder Vernichtung plus Abmahnung.