Brief vom Zoll wegen Fake Jordans, was kann ich nun tun?
Hallo,
Ich haben mir sehr hochwertige Fakes für ca. 180 € Bestellt. Heute habe ich einen Brief vom Zoll bekommen. Dort steht, dass der Absender ungenügende Angaben zur Sendung gemacht habe. Sie benötigen nun zusätzlich eine Rechnung oder Kauf-/Zahlungsbestätigung. Dies soll ich ihnen per post oder E-mail zuschicken.
Sie haben mein Packet schon aufgemacht, denn der Inhalt steht auch auf dem Brief. (Die Schuhe kosten eig. 1300€)
Sie schicken die Schuhe in 14 Tagen zurück wenn ich Ihnen die Angaben nicht schicke.
Was soll ich nun machen? Werden sie wenn sie den Kaufbeleg sehen wissen, dass die Schuhe fake sind und bekomme ich dann eine Busse und die Schuhe werden vernichtet oder kann es sein, dass ich einfach nur MWST bezahlen muss?
Danke für die Antworten schon im Voraus
7 Antworten
Meines Wissens wird Fake Gedöns vernichtet. Du darfst sowas glaube ich auch nicht einführen!
Tja, jetzt kamnst Du Dir es raussuchen. Anscheinend war im Paket keine Rechnung oder ein Echtheitszertifikat o.ä. drin.
Warum machst Du auch so einen Scheiß??
Da der hier betroffene Rechteinhaber einen Antrag auf Grenzbeschlagnahme gestellt hat sind den Zollbehörden auch die Erkennungsmerkmale von Originalware übermittelt worden.
Wird der Inhalt einer eingehenden Prüfung unterzogen dann wird die Fälschung auch erkannt. In Zweifelsfällen geht der Sneaker dann an Spezialisten des Rechteinhabers zur Überprüfung bzw. die Zollbeamten können auch direkt über eine Anwendung mit Gutachtern des Rechteinhabers kommunizieren.
Aktuell hat der Zoll nur die Überprüfung des Warenwertes auf der Agenda. Da hat der der Fakedealer aus China mit Sicherheit keine 180 Euro angegeben... Die Beamten wollen daher den exakten Wert in Erfahrung bringen um die Abgaben korrekt zu ermitteln. Die verlangen daher von Dir die Zahlungsnachweise und i.d.R. wird dann auch der Inhalt des Pakets gecheckt.
Die Fälschungen werden nach dem vorliegenden Grenzbeschlagnahmeanztrag auf Weisung des Rechteinhabers vernichtet und die Rechtsvertreter von Nike über die Beschlagnahme informiert.
Die Bestellung und Einfuhr von Produktfälschungen aus dem Ausland stellt keine Markenrechtsverletzung dar, wenn die Bestellung für private Zwecke erfolgt ist. Ob die Bestellung zu privaten Zwecken oder zu gewerblichen Zwecken erfolgte, ist eine Frage des Einzelfalls.
Grundsätzlich wird man davon ausgehen können, dass die Bestellung von ein oder zwei gefälschten Markenartikeln zu privaten Zwecken erfolgt. Wurden allerdings mehrere gleiche Artikel bestellt, spricht einiges dafür, dass die Bestellung letztendlich zu gewerblichen Zwecken erfolgt ist, um die Sachen beispielsweise bei eBay weiterzuverkaufen.
In diesem Fall würde die Bestellung und die Einfuhr eine Markenrechtsverletzung darstellen.
Werden nachgeahmte oder gefälschte Markenartikel im Ausland bestellt, kann der Zoll die Ware beschlagnahmen, wenn der begründete Verdacht einer Markenrechtsverletzung besteht.
Der Zoll informiert den Rechteinhaber darüber, dass eine mutmaßliche Produktfälschung beschlagnahmt wurde und räumt ihm die Möglichkeit ein zu prüfen, ob es sich tatsächlich um eine Fälschung handelt.
Gleichzeitig wird der Besteller davon unterrichtet, dass die beschlagnahmte Ware vernichtet wird, wenn er nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Mitteilung über die Beschlagnahme dieser Beschlagnahme widerspricht.
Stellt sich bei der Prüfung der Ware heraus, dass es sich nicht um eine Fälschung handelt, wird die Ware an den Besteller weitergeleitet, und die Angelegenheit ist für den Käufer erledigt..
Im Fall einer Produktfälschung wird die Ware vom Zoll eingezogen und nach Ablauf der zweiwöchigen Widerspruchsfrist vernichtet, wenn nicht Widerspruch gegen die Beschlagnahme erhoben worden ist.
Ist Widerspruch gegen die Beschlagnahme eingelegt worden, muss der Rechteinhaber dem Zoll eine vollziehbare gerichtliche Entscheidung vorlegen, dass es sich um eine Markenrechtsverletzung handelt, wenn er die Beschlagnahme aufrechterhalten und letztendlich die Vernichtung der Fälschung durchsetzen möchte.
https://tarneden.de/abmahnung-wegen-einfuhr-von-produktfaelschungen-von-markenartikeln/#anc2
wenn die Bestellung für private Zwecke erfolgt ist.
Das ist Quatsch. Massgeblich ist der geschäftliche Hintergrund und ein Fälscher der weltweit verkauft und versendet handelt gewerblich.
Na es ist ja auch die Rede davon, dass es auf den Einzelfall ankommt. Tja, auch ein RA muss von etwas leben... der Text ist dennoch informativ und erklärt den Ablauf einer Beschlagnahme.
Jedenfalls verstand ES1956 etwas falsch, denn es geht in dem Beitrag um den Käufer, nicht um den Verkäufer.
Das schreibt ein Rechtsanwalt um Kunden zu ergattern. Ist seine Meinung und es gibt keine Garantie das man damit durchkommt. Es macht mehr Sinn die paar EUR für die Abmahnung zu zahlen statt noch einen Rechtsanwalt dazu.
Es geht um den Käufer, nicht um den Verkäufer. Und wenn ein Käufer bloß ein Paar gefälschtes Schuhe ordert, kann man davon ausgehen, dass er dies nicht gewerblich betreibt, so zumindest laut dem Text des Rechtsanwalts. Oder wie verstehst du dies?
Im günstigsten Fall:
- Zoll 16,9% = 30,42 (640411)
- EuSt. 19% = 39,98
- Pauschalauslage falls DHL: EUR 6,-
Also ca. 77,40
Was aber auch passieren kann: Vernichtung oder Vernichtung plus Abmahnung.
Der Inhalt steht auf dem Brief, weil er auf der Zollerklärung steht. Nur dummerweise musst du die Ware bei Abholung vor einem Zollbeamten auspacken und DANN werden die einkassiert und dir die Vernichtung in Rechnung gestellt :)
Nein, nur mit Zahlen der Steuer kommst du da net raus
Danke für die Antwort :)
Aber ich muss ja nichts abholen, denn der Zoll fordert mich lediglich dazu auf, ihnen eine Rechnung oder Kaufbestätigung und Angaben zum Warenwert zu schicken.