Brief vom Staatsanwalt bekommen

10 Antworten

Es ist keine Straftat aber eine Ordnungwiedrikeit, da dafür aber die STA nicht zuständig ist wird das Verfahren an die zuständige Bußgeldbehlörde weitergegeben, dies muß prüfen ob sie ein Bußgeld verhängt od. den Fall zu den akten legt.

Gegen einem Bußgeldbescheid kannst Du noch innerhalb von 2 Wochen Einspruch einlegen.

Das Verfahren wird wegen Geringfügigkeit eingestellt. Der StA hält es für Schnuff und schiebt es jetzt zum Ordnungsamt, damit DIE sich jetzt damit rumärgern können!

Da wird wohl demnächst Post vom Ordnungsamt kommen! Sicher Geldstrafe!

Einfach anrufen und nachfragen um was es geht. Ich glaube aber, dass du schon weißt, was du angestellt hast.

Damit meint die Staatsanwaltschaft, daß für die Strafverfplgung das besondere öffentliche Interesse nicht gegeben ist. Die Verwaltungsbehörde wird Dein Vergehen aber im Rahmen eine Ordnungswidrigkeitenverfahrens weiterverfolgen. Es droht also ein Bußgeld!

Da musst du vorher aber schon mal was von der Polizei bekommen haben, Vorladung zur Vernehmung oder Besuch von denen. Zu einem Ermittlungsverfahren gehört immer auch das Aussagerecht des Beschuldigten. Und das kann nicht umgangen werden. Frag beim Staatsanwalt nach oder nimm dir am besten einen Anwalt und lass den nachfragen.