Brief vom Amtsgericht?

4 Antworten

Hallo ecelim

Wann bekomme ich bescheid ob ich zur MPU muss oder nicht ?

du wirst nicht zur MPU müssen, wenn es dein erstes Alkoholvergehen war.

du würdest Bescheid bekommen wenn du deinen Antrag auf eine neue Fahrerlaubnis stellst, früher nicht

Wieviel Punkte ich bekomme

Keine Punkte da Entzug wegen § 4 Abs 2 StVG. Bei Neuerteilung wieder punktefrei.

Vor Neuerteilung ist zwingend ein Seminar für alkoholauffällige Kraftfahrer zu absolvieren, da in der Probezeit aufgefallen, siehe NAFAPlus Kosten ca. 300€

Probezeit ruht bei Entzug, Verlängerung der PZ auf 4 Jahre.

(was ist dann mit den 1,6% vom Krankenhaus ??)

es wurde zurück gerechnet, deswegen hast du jetzt weniger.

du befandest dich also noch in der Anflutsphase des Alkohols (das ist der Fall, wenn du 2 Std vor der Blutentnahme den letzten Schluck gemacht hast)

wenn ich in 8 Monaten zur Landratsamt gehe

bekommst du deine Fahrerlaubnis aber erst 3 Monate später.

du musst 3 Monate vor Ablauf deiner Sperrfrist den Antrag stellen

Fahrerlaubnisbehörde hat in folgenden Fällen Zweifel an Ihrer Fahreignung und ordnet eine MPU an:

  1. eine Alkoholfahrt ab 1,6 Promille Alkohol im Blut oder
  2. bei wiederholten Alkoholfahrten (schon ab 0,5 Promille)
  3. wenn die begründete Annahme von Alkoholmissbrauch vorliegt
  4. bei Alkoholabhängigkeit (hier ist ein sog. "Ärztliches Gutachten" erforderlich)

Also keine MPU nur Strafe.

ecelim 
Fragesteller
 23.03.2014, 00:00

punkt 3 ist mir nicht so klar ?

keulenman  23.03.2014, 00:03
@ecelim

Das heißt soviel, dass du laufend Alkohol trinkst!

ginatilan  23.03.2014, 12:20
@keulenman

Das heißt soviel, dass du laufend Alkohol trinkst!

Alkoholmissbrauch wird anders definiert

Ob man von Dir eine MPU verlangt, wirst Du erst erfahren, wenn Du eine neue Fahrerlaubnis beantragst. I.d.R. wird das bei unter 1,6 Promille nicht gemacht, kann aber trotzdem verlangt werden.

Was Du davon abgesehen aber beachten mußt, wenn Du den neuen Führerschein bekommst, gilt die Fahrerlaubnis als NEU erteilt, Du hast damit den Rechststand der Klasse B vom Neuerteilungsdatum und nicht mehr den vom ursprünglichen Ausstelldatum.

Wenn Du z.B. vorher eine Fahrerlaubnis der Klasse B hattest, die vor dem 19.01.2013 erteilt wurde, durftest Du damit ein Trike oder ein 3-rädriges Motorrad fahren. Wenn Deine FE neu erteilt wird, dann ist dieses Recht erloschen, dafür müßtest Du dann eine entsprechende FE der Klasse A erwerben.

ecelim 
Fragesteller
 23.03.2014, 00:20

also muss ich 5 Monate abwarten um zu erfahren ob sie von mir eine MPU verlangen ?

ginatilan  23.03.2014, 00:28
@ecelim

du musst keine machen

ginatilan  23.03.2014, 00:32

@TransalpTom

auch ein Sachbearbeiter der Fsst kann nicht einfach so eine MPU anordnen, er hat sich an die FeV zu halten.

eine MPU wird bei 1,2‰ nicht angeordnet, außer:

  1. die Trunkenheitsfahrt war zu einer "ungewöhnlichen " Zeit, z.B morgens um 11.00 Uhr

  2. er ist Wiederholungstäter, z.B er hatte vor höchstens 5 Jahren schon einmal eine Trunkenheitsfahrt unter 1,1‰, oder er hatte vor höchstens 10 Jahre eine Trunkenheitsfahrt über 1,1‰

  3. er ist schon einmal außerhalb des Straßenverkehrs unter Alkoholeinwirkung polizeilich aufgefallen, z.B durch eine Schlägerei

ecelim 
Fragesteller
 23.03.2014, 00:38
@ginatilan

das beruhigt mich wirklich bisschen

MPU ist wahrscheinlich.

ecelim 
Fragesteller
 22.03.2014, 23:59

super hilfreich -.-