Brief mit Drohung rechtliche Schritte einzuleiten - kann ich mich selbst strafbar machen?
Ein Fitnessstudio bietet einen Kursus an, macht viele zunächst recht glaubhafte Versprechungen, kassiert dann die Gebühr und erst dann werden detailiierte Einzelheiten bekannt. Viele Personen lassen sich noch immer begeistern, jedoch einzelne durchschauen, dass es sich weder um versprochenes gesundheitsförderndes Training handelt, noch um eine gesunde Ernährungsumstellung, sondern um billige Diät mit billigem Zirkeltraining an Geräten, die nicht einmal auf verschiedene Personengrößen eingestellt werden. Da ein mündliches Gespräch keine Rückzahlung der Kursgebühr ergeben hat, schreibe ich nun einen recht deutlichen Brief mit deutlichen Vorwürfen und der Androhung von rechtlichen Schritten...... kann so etwas auch nach hinten losgehen? Wäre für Hilfe sehr dankbar, bevor ich wohlmöglich ein Eigentor schieße ;-)).
5 Antworten
Nein.
Wenn Du denen schreibst, dass Du einen Anwalt mit Deinen Interessen beauftragst, dann ist das kein Problem.
Und das solltest Du auch machen, denn hier scheint es sich um Betrug zu handeln.
Hallo Findelkind98, vielen Dank für Deine Antwort:-) Ich denke ich werde es so machen. Habe nur noch das Problem, dass ich keine Quittung bekommen habe und frage mich, ob die mir darauf einen Strick drehen können? Gruß, Micki
Du solltest eine Frist setzen von etwa 2 Wochen. Dann schreibst du noch rein, solltest du innerhalb dieser Frist nichts von denen hören bzw. dass die dir das Geld erstatten, wird ein Anwalt deine Interesse wahrnehmen. Manchmal hilft sowas. Das ist keine Drohung, sondern eine Information, wie du weiter verfahren wirst.
Hast du das Geld bar bezahlt oder überwiesen? Du solltest trotztdem, die Firma anmahnenen. Schreiben per Einschreiben/Rückschein senden. Ich hoffe falls du das Geld bar gezahlt hast, dir die Person wenigstens namentlich bekannt ist.
du darfst nur keine drohungen aussprechen ,ich schreibe immer ,das ich mich rein rechtlich gesehen danach erkundige ,ob die bla bla, so mit mir verfahren darf und kann. und meistens reicht das schon aus ,aber lese den vertrag noch mal richtig durch,nicht das du etwas nicht richtig erfasst hast ,das kann dann nach hinten los gehen. schreib sachlich und nicht drohend,ist besser so. viel glück.
kannst du die glaubhaften versprechungen beweisen, z.b. weil sie im fitnessvertrag stehen oder haben die dir das nur mündlich versprochen? dann hast du keine chance, den prozess zu gewinnen, falls es dazu im äußersten fall kommen sollte!
Ist es nicht deine eigene Schuld wenn du dich nicht vorher richtig informierst was da abläuft?
Hi rosequeeny, vielen Dank für Deine Antwort und die Tips:-). Jedoch... ich hatte nicht bedacht, dass ich für das Geld keine Quittung bekommen habe (auch nach Nachfrage)...nun habe ich bedenken, dass man mir daraus einen Strick drehen könnte? Gruß, Paula