Braucht man zur Vermietung die Unterschrift des Angehörigen, der einen eingetragenen Nießbrauch hat?

1 Antwort

Den Mietvertrag unterschreiben die Eigentümer des Hauses. Das sind jene Leute, die im Grundbuch stehen. Allesamt. Gemeinsam. Dann gibt es keine Querelen. Es sei denn, einer wird von den anderen Eigentümern bevollmächtigt, einen Mietvertrag zu unterschreiben.

Sämtliche Erträge aus der Vermietung stehen jedoch Eurer Mutter als Einnahme zu. Sie hat einen Nießbrauch an dem Grundstück und somit das Recht, sämtlichen Nutzen aus dem Grundstück zu ziehen.

Egal ob Mieteinnahme oder Äpfel vom Baum und im Falle eines Verkaufs bleibt das Nießbrauchrecht sogar im Grundbuch bestehen.

Dann gibt es einen neuen Eigentümer. Aber das Nießbrauchrecht ist weiterhin vollumfänglich im Grundbuch, so lange, bis die alte Dame stirbt.