Braucht man in gefährlichen Gegenden, ein Messer zur Selbstverteidigung?

Das Ergebnis basiert auf 22 Abstimmungen

Nein definitiv nicht 73%
Ja definitiv 27%

10 Antworten

Nein definitiv nicht

Wenn es solche Orte gibt, gehe ich da nicht in.
Muss ich an einem solchen Ort leben, ziehe ich um.
Kann ich nicht umziehen, lerne ich zur Not Kampfsport.
Gefahrenherde kann man umgehen. Konflikte vermeiden.
Brauche ich dann noch eine Waffe, läuft etwas falsch.
Und wenn das alle nicht hilft, dann gibt es überall etwas, das als Waffe diene kann, z.B.: Zaunpfahl, Regenschirm, Stein, Aschenbecher oder was immer ich zur Hand habe.

Woher ich das weiß:Hobby – 2 braune Gürtel, einen blauen in Kara-Te
Von Experte basiswissen bestätigt
Nein definitiv nicht

Ich würde das sein lassen. Viel zu gefährlich

Ich halte mich von gefährlichen Orten fern.

Ist das nicht möglich, kann man einen SV Kurs machen und sich als Waffe einsetzen. Ebenso wie Schirme und Schlüssel, die man einsetzen kann . Omas schlagen gern mal jemand mit der Handtasche in die Flucht.

Ein Messer oder Pfefferspray nimmt dir eine geübte Person leicht aus der Hand und schon hast du es selbst in den Rippen oder den Augen .

Da gebe ich lieber meine Wertsachen ab und bleibe unversehrt .

Angenommen du hast Angst, hast das Gefühl, dir folgt jemand und dann tippt er dir auf die Schulter, sagt Hey und du rammst ihm aus Angst das Messer rein .

Der wollte dich aber nur darauf hinweisen, dass dieser Weg gefährlich ist und du solltest dort nicht hin oder dass du deinen Schal verloren hast.

Dann sitzt du für lange Zeit im Knast.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
FA117  10.10.2023, 21:18

Ein Messer oder Pfefferspray nimmt dir eine geübte Person leicht aus der Hand. Da wird garnichts weggekommen wenn du es versuchen würdest dann wirst du voller Löcher sein

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FA117  10.10.2023, 21:19

Dann sitzt du für lange Zeit im Knast. Du kannst auch ins Gefängnis kommen wenn du jemand totschlagen tust wo ist der unterschied?

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Ja definitiv

Ich empfehle dir allerdings lieber aufgrund der Legalität zur Pfeffersprayvariante zu greifen. Das bringt auch den Vorteil, dass der Einsatz vereinfacht ist, da man nicht gezielt treffen muss.

Nein definitiv nicht

Nein. Messer eignen sich für einen heimtückischen Angriff auf jemand der nicht vorbereitet ist.

Was Messer betrifft:

Besitz:

Messer gelten grundsätzlich erst mal als Werkzeug und unterliegen keiner Altersbegrenzung.

Außer sie sind laut Waffengesetz als Waffe eingestuft, z.B. Dolch, Karambit, Bajonett, Springmesser ....Diese sind erst ab 18 erlaubt.

Es gibt auch Messer die in D absolut verboten sind, z.B. Butterfly, Faustmesser, bestimmte Spring&Fallmesser, getarnte Waffen...

Führen:

Das Führen von Messern regelt § 42a WaffG (völlig unabhängig vom Alter!)

Kurzfassung: Verboten ist das Führen (unverschlossen dabeihaben) von Messern die als Waffe gelten (Dolch, Karambit, Springmesser ...)

Außerdem verboten ist das Führen von feststehenden Messern mit Klingen über 12cm Länge und von allen Messern die einhändig verriegeln (Einhandmesser)

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html

Und vorsichtshalber eine Warnung:

Ein Messer ist zur Verteidigung völlig ungeeignet weil du die Wirkung nie sicher vorhersagen/kontrollieren kannst.

Schlecht getroffen und du ärgerst ihn so dass er dich richtig fertig macht oder ein paar Millimeter daneben und du triffst statt Fleisch/Muskel ein Blutgefäß und der Angreifer verblutet. 

Dann macht dich hinterher ein Richter fertig

http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.muenchen-nach-604-tagen-gefaengnis-notwehr-messerstecher-kommt-frei.fe3a5b15-1b55-4ca1-a458-c151986d6bba.html

Sei schlau und nimm ein Pfefferspray.

Pfefferspray (Strahl/Nebel/Gel/Schaum/Piexon) hat in D keine Zulassung als Abwehrspray gegen Menschen erhalten. 

Desshalb darf es ausschließlich als Tierabwehrspray verkauft werden. (Muss draufstehen).

Dosen ohne diese Kennzeichnung (z.B. aus dem Ausland oder von Behörden) sind in D verbotene Waffen! 

Pfefferspray als Tierabwehrspray fällt nicht unter das WaffG und unterliegt somit auch nicht den Beschränkungen von RSG (ReizstoffSprühGeräte) mit CS/CN- Wirkstoff die erst ab 14 sind. 

Es gibt KEINE Altersgrenze für Pfefferspray!

In einer Notwehrsituation darf Pfefferspray auch gegen Menschen eingesetzt werden.

Einsatz von Pfefferspray gegen Menschen ist immer mindestens eine gef. Körperverletzung, straffrei ausschließlich bei berechtigter Notwehr (§32StGB)o.ä.

Die beste Option: Diese Gegenden meiden.

Nein definitiv nicht

Also ich bin ja bestimmt ein Messer Fan. Ich trage wohl seit meinem dritten Lebensjahr praktisch ununterbrochen mindestens ein Messer. Jeden Tag des Jahres.

Zu versuchen sich mit sowas zu verteidigen, ist jedoch eine ganz dumme Idee.

Die Gefahr für einen selbst ist immens Die Stop-Wirkung ist minimal.

Ich Rate jedem zu einem Pfefferspray.

Keine tödliche Gefahr, für irgendeinen. Keine allzu großen rechtlichen Konsequenzen bei Benutzung.

Und trotzdem kann man damit sogar mehrere Gegner auf einmal ausschalten. Muss nur genug drin sein. Also nicht gerade so ein Mini Dingelchen für die Handtasche.

FA117  10.10.2023, 21:20

Stop-Wirkung ist minimal. So ein Quatsch was du hier schreibst Paar stiche in denn Hals und es dauert 10 Sekunden und man bricht zusammen

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