Braucht man in gefährlichen Gegenden, ein Messer zur Selbstverteidigung?

Nein definitiv nicht 73%
Ja definitiv 27%

22 Stimmen

10 Antworten

Nein definitiv nicht

Wenn es solche Orte gibt, gehe ich da nicht in.
Muss ich an einem solchen Ort leben, ziehe ich um.
Kann ich nicht umziehen, lerne ich zur Not Kampfsport.
Gefahrenherde kann man umgehen. Konflikte vermeiden.
Brauche ich dann noch eine Waffe, läuft etwas falsch.
Und wenn das alle nicht hilft, dann gibt es überall etwas, das als Waffe diene kann, z.B.: Zaunpfahl, Regenschirm, Stein, Aschenbecher oder was immer ich zur Hand habe.

Woher ich das weiß:Hobby – 2 braune Gürtel, einen blauen in Kara-Te
Nein definitiv nicht

Nein. Messer eignen sich für einen heimtückischen Angriff auf jemand der nicht vorbereitet ist.

Was Messer betrifft:

Besitz:

Messer gelten grundsätzlich erst mal als Werkzeug und unterliegen keiner Altersbegrenzung.

Außer sie sind laut Waffengesetz als Waffe eingestuft, z.B. Dolch, Karambit, Bajonett, Springmesser ....Diese sind erst ab 18 erlaubt.

Es gibt auch Messer die in D absolut verboten sind, z.B. Butterfly, Faustmesser, bestimmte Spring&Fallmesser, getarnte Waffen...

Führen:

Das Führen von Messern regelt § 42a WaffG (völlig unabhängig vom Alter!)

Kurzfassung: Verboten ist das Führen (unverschlossen dabeihaben) von Messern die als Waffe gelten (Dolch, Karambit, Springmesser ...)

Außerdem verboten ist das Führen von feststehenden Messern mit Klingen über 12cm Länge und von allen Messern die einhändig verriegeln (Einhandmesser)

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html

Und vorsichtshalber eine Warnung:

Ein Messer ist zur Verteidigung völlig ungeeignet weil du die Wirkung nie sicher vorhersagen/kontrollieren kannst.

Schlecht getroffen und du ärgerst ihn so dass er dich richtig fertig macht oder ein paar Millimeter daneben und du triffst statt Fleisch/Muskel ein Blutgefäß und der Angreifer verblutet. 

Dann macht dich hinterher ein Richter fertig

http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.muenchen-nach-604-tagen-gefaengnis-notwehr-messerstecher-kommt-frei.fe3a5b15-1b55-4ca1-a458-c151986d6bba.html

Sei schlau und nimm ein Pfefferspray.

Pfefferspray (Strahl/Nebel/Gel/Schaum/Piexon) hat in D keine Zulassung als Abwehrspray gegen Menschen erhalten. 

Desshalb darf es ausschließlich als Tierabwehrspray verkauft werden. (Muss draufstehen).

Dosen ohne diese Kennzeichnung (z.B. aus dem Ausland oder von Behörden) sind in D verbotene Waffen! 

Pfefferspray als Tierabwehrspray fällt nicht unter das WaffG und unterliegt somit auch nicht den Beschränkungen von RSG (ReizstoffSprühGeräte) mit CS/CN- Wirkstoff die erst ab 14 sind. 

Es gibt KEINE Altersgrenze für Pfefferspray!

In einer Notwehrsituation darf Pfefferspray auch gegen Menschen eingesetzt werden.

Einsatz von Pfefferspray gegen Menschen ist immer mindestens eine gef. Körperverletzung, straffrei ausschließlich bei berechtigter Notwehr (§32StGB)o.ä.

Die beste Option: Diese Gegenden meiden.


Nein definitiv nicht

Also ich bin ja bestimmt ein Messer Fan. Ich trage wohl seit meinem dritten Lebensjahr praktisch ununterbrochen mindestens ein Messer. Jeden Tag des Jahres.

Zu versuchen sich mit sowas zu verteidigen, ist jedoch eine ganz dumme Idee.

Die Gefahr für einen selbst ist immens Die Stop-Wirkung ist minimal.

Ich Rate jedem zu einem Pfefferspray.

Keine tödliche Gefahr, für irgendeinen. Keine allzu großen rechtlichen Konsequenzen bei Benutzung.

Und trotzdem kann man damit sogar mehrere Gegner auf einmal ausschalten. Muss nur genug drin sein. Also nicht gerade so ein Mini Dingelchen für die Handtasche.


FA117  10.10.2023, 21:20

Stop-Wirkung ist minimal. So ein Quatsch was du hier schreibst Paar stiche in denn Hals und es dauert 10 Sekunden und man bricht zusammen

Nein definitiv nicht

Pfefferspray ist gut, aber üb damit auch vorher sonst bringt es dir wenig

Messer ist tendenziell tödlich und man muss es auch einsetzten, die meisten bringen es nicht übers Herz oder haben keine Ahnung wie sie stechen müssen also eher schlecht


FA117  10.10.2023, 21:22

Ein Faustschlag ist tendenziell auch tödlich über 400 Menschen sterblich jährlich

Nein definitiv nicht

Gesetzlich erlaubt sind alle Klappmesser mit einer Zweihand-Bedienung und feststehende Messer mit einer Klingenlänge von unter 12 Zentimeter (sofern nicht das Waffengesetz greift). Klappmesser dürfen auch länger sein.

Könnte aber trotzdem nach hinten losgehen.

Woher ich das weiß:Recherche

ThexSun 
Beitragsersteller
 23.08.2023, 14:04

Das ist schlicht falsch.

ErikG172  23.08.2023, 14:06
@ThexSun

Jep, hab ich korrigiert. War nicht auf dem neuesten Stand.

ThexSun 
Beitragsersteller
 23.08.2023, 14:07
@ErikG172

Sehr gut, Einsicht ist wichtig.