brandschutzdecke

6 Antworten

Solch eine "Decke" soll doch wohl eine brandschutzmäßig unzureichende Trennung von unten nach oben herstellen. Ein ungeprüfter Eingriff mit Öffnungen in diese Gipskartondecke ist definitiv unzulässig.

Antwort: eindeutig :  N E I N  !

Durch den Einbau von Deckenstrahlern in Gipskaton-Brandschutzdecken (z. B.  F 30 oder F 90) wird die Sicherheit der Deckenkonstruktion aufgehoben und die Zulassung entfällt!
Ein solcher Einbau ist im Brandfalll mindestens eine "schwere Fahrlässigkeit", wenn nicht sogar eine "vorsätzliche Brandstiftung"!
Der Versicherungsschutz entfällt mit Sicherheit und strafrechtliche Folgen bleiben kaum aus.
Daher weg von solchen Überlegungen.


Ein gewissenhafter, guter Handwerker wird einen solchen Auftrag zur Ausführung nicht annehmen.
Etwas anderes ist, Aufbaustrahler können, wenn der Unterbau der Decke entsprechend vorbereitet ist , ggf. zulässig sein. Dies kann ich aber so nicht endgültig beurteilen, da mir die näheren Konstruktionsdaten fehlen, die vorhandene Bausubstanz sowie die Nutzung der Räume unbekannt sind. Antwort erteilt das zuständige Bauordnungsamt.

 

Karelien

Durch derartige Einbauten entstehen die meisten Brände, und zwar nicht löschbar weil hinter den Brandschutzplatten und in unkontrollierten Öffnungen.

Von soilchen Brandschutzverkleidungen istr grundsätzlich abzuraten; erst recht mit Einbaustrahlern.

Das ist absoluter Blödsinn!. Gipskarton doppelt verlegt sollte eigentlich eine Schicht aus Steinwolle drin haben. Brennt nicht, wärmedämmend, und das für fast ewig! So ´ne Brandschutzdecke heisst zwar so, aber brennt schneller, als bis du vorher auf´m Klo gewesen bist! Also was ist dir lieber.... ne Steinwollenabdeckung, die schützt, ider so´n Plastikkram, der von selbst Feuer fängt? OK, ... Steinwolle ist zwar etwas teurer, aber dafür aber sicherer, bevor dir im wirklichen Brandfall mal das ganze Haus abfackelt.... Ich sage nur Silvwestwe zum Beispie

MfG

Benny l...