Bräuchte einen Antrag für die Übermahme von Gas beim Jobcenter?

3 Antworten

Dafür reicht es aus, wenn Du das schriftlich und formlos beantragst und entsprechende Nachweise in Kopie beilegst.

Wohnst Du denn in einem Eigenheim ?

Wenn nicht, dann ist Gas, welches Du nicht zum Kochen nutzt, Bestandteil der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete und wird bei der Berechnung des Grundbedarfs schon berücksichtigt.

Oder geht es um eine Nachzahlung durch eine BK - Abrechnung ?

Gas gehört normalerweise zu den "Kosten für Unterkunft und Heizung".

Ein gesondertes Formular für Gaskosten kenne ich nicht und sollte auch nicht erforderlich sein.

Von Experte GerdausBerlin bestätigt

Formloser Antrag mit Nachweise über die Höhe der Kosten!