Boxkampf Anzeige wegen Körperverletzung?

5 Antworten

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__228.html

Wer eine Körperverletzung mit Einwilligung der verletzten Person vornimmt, handelt nur dann rechtswidrig, wenn die Tat trotz der Einwilligung gegen die guten Sitten verstößt.

Wenn ihr es sportlich geregelt habt (wie Du ja schreibst) und nicht blind aufeinander losgegangen seid, dann hast Du nichts zu befürchten.
Dass ihr Boxhandschuhe getragen habt, verstärkt die Aussage, dass der Kampf sittlich abgelaufen ist.

Anzeigen darf er Dich natürlich trotzdem, einfach weil jeder das Recht hat so ziemlich jeden und alles anzuzeigen.
Eine Verurteilung musst Du aber nicht befürchten, da er seine Behauptungen nicht beweisen können wird. Einziger Beweis wären die Blauen Flecken und da kann ein Arzt eindeutig feststellen, ob Boxhandschuhe getragen wurden oder nicht.

Letztendlich ist der Ankläger in der Beweislast, bedeutet er muss Beweisen können, dass der Kampf ohne seine Einwilligung, bzw. unsportlich abgelaufen ist -> beweisen, dass Du gegen ein Gesetz verstoßen hast.
Auch ohne die Verletzungen zu untersuchen, stünde es Aussage gegen Aussage.

Anzeigen darf er das. Ob es sinnvoll ist, das ist ne andere Frage.

Wer sich auf einen wie von dir geschilderten Kampf einlässt, muss mit Verletzungen rechnen. Konkludent willigt er darin ein, er muss es nicht besonders erlären. Sh. dazu § 228 StGB.

Einem Strafverfahren würde ich entspannt entgegen sehen.

Wenn du beweisen kannst, dass er einverstanden war, dann kann er dich anzeigen, aber es liegt ein Anteil Selbstverschulden vor, was ggf. zur Verfahrenseinstellung wegen Geringfügigkeit führen kann. Du musst das aber in deiner Stellungnahme so darlegen (Beweisführung) und so beantragen.

Darf er das?

Klar darf er das. Das ist nicht verboten, jemanden wegen einer Körperverletzung anzuzeigen.

Wenn du alles beweisen kannst liegt am Ende eine Aussage gegen Aussage.
So viel ich immer mitbekomme werden solche Fälle meistens fallengelassen. Natürlich liegt bei dir die Beweislast! Du musst es beweisen können, dass alles sportlich ablief.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Polizeiliebhaber
apophis  01.05.2020, 05:03
Natürlich liegt bei dir die Beweislast! Du musst es beweisen können, dass alles sportlich ablief.

Blödsinn!
Im Strafrecht liegt die Beweislast beim Ankläger und nicht beim Angeklagten.
Der Anzeigende muss seine Behauptung beweisen und nicht der Angezeigte seine Unschuld.

Was Du schreibst ist schlichtweg falsch!

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BeniBilen63  01.05.2020, 05:24
@apophis

Beide Seiten werden diesbezüglich verhört!
Also muss man auch somit „beweisen“ können bzw. Genau erläutern wie das zustande kam also ist das definitiv kein blödsinn.

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Allahuekber 
Fragesteller
 01.05.2020, 05:32
@BeniBilen63

Muss erstmal garnicht. In einem Rechtstaat muss die Schuld bewiesen werden, damit eine Verurteilung möglich ist.

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apophis  01.05.2020, 05:36
@BeniBilen63

Unsinn.
Als Angeklagter musst Du garnichts Beweisen, garnichts erläutern oder sonst irgendeine Aussage machen.
Solange keine Beweise vorliegen, die Dich belasten, kannst Du auch nicht verurteilt werden.

Wenn jemand Behauptet, Du hättest ihn verprügelt und Dich anzeigt, musst Du erstmal garnichts beweisen.
Der Ankläger muss Beweise vorlegen, die Dich belasten, erst dann musst Du Gegenbeweise vorlegen, um Dich zu entlasten.

Ohne Beweise des Anklägers, musst Du überhaupt nichts machen.
Ohne Beweis keine Verurteilung und die Aussage/Anzeige selbst, ist kein Beweis.
Entsprechen sind Deine Antwort, genauso wie Dein neuer Kommentar, Blödsinn, weil sie schlichtweg Falsch sind.

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wiki01  01.05.2020, 08:57
Natürlich liegt bei dir die Beweislast!

Blödsinn. Als Beschuldigter muss ich zur Beschuldigung gar niemals nicht aussagen. Die Beweislast liegt beim Ankläger, also dem Staatsanwalt.

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