Bleibe ich Patentante, wenn ich aus der Kirche austrete?

11 Antworten

Hey :)

Ich denke schon, dass du Patentante bleibst! Ich finde nicht, dass das irgentwas mit deinem Glauben zu tun hat, sonder mit deiner Bindung zu deinem Neffen!

Und dürfen schon, ich denke es wird auch niemanden groß interessieren, weil ich nicht glaube, dass alle wissen werden, dass du ausgetretten bist. Ich würde schon zu seiner Konfirmation gehen. Du willst ja für ihn da sein, nicht für den Pfarrer oder so. :)

LG cM

Du scheinst ja unnötigerweise eine ganz schlechte Meinung von der Kirche zu haben.

Wenn du einmal Patentante geworden bist, bleibst du das auch bei einem Kirchenaustritt. - Kein Mensch wird dir diesen Titel aberkennen. Die Frage ist nur, ob du das Amt der Patentante mit seinen Aufgaben auch ausfüllen kannst. - Nach deiner schon vorhandenen Distanz zu Kirche und Glauben wohl eher nicht, vemute ich.

Ebenso sind die Türen jeder Kirche für jeden Ungläubigen bzw. für jedes Nichtmitglied der Gemeinschaft immer offen, für die sogar besonders. Deshalb darfst du auch zur Konfirmation deines Patenkindes ganz selbstverständlich die Kirche betreten, sogar schon vorher, bei jedem Verlangen danach. - Der "Schirmherr" der Kirche - Jesus Christus - kümmert sich immer besonders um die "verlorenen Schafe", die Herde hat er ja bei sich.

Jetzt musst nur du noch entscheiden ob deine Gründe, aus der Kirche auszutreten, nicht ebenso falsch sind, wie deine in der Frage enthaltenen übrigen Befürchtungen.

Das Patenamt ist ein religiöses Amt. Wer Pate oder Patin ist, ist zunächst mal auch dafür zuständig, das Kind bei der Entwicklung seines Glaubens zu begleiten und beim Hineinwachsen in die Gemeinde.

Wenn man aus der Kirche ausgetreten ist, insbesondere dann, wenn man das aus religiöser Überzeugung getan hat, dann kann man das Patenamt nicht mehr sinngemäß ausüben.

Der Zutritt zur Kirche ist ein ganz anders Thema: Jeder darf eine Kirche betreten, wenn sie geöffnet ist, ganz gleich, ob da gerade Gottesdienst ist oder nicht, ohne Ansehen der Person.

Jesus Christus lädt alle Menschen zu sich ein, so wie sie gerade sind, ohne Zugangsvoraussetzungen.

Wenn Du Dein übernommenes Patenamt weiter sinngemäß ausüben willst, dann musst Du mit Deinem eigenen Glauben an Gott ins Reine kommen, wohlgemerkt mit Gott, nicht mit der Amtskirche. Unabhängig davon halte ich es aus Liebe zu Deinem Neffen für unbedingt angeraten, zu seiner Konfirmation in die Kirche zu kommen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Pate#Voraussetzungen_2


homme  11.05.2013, 21:18

Schöne gesagt! DH

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Das Patenamt kann weder zurückgenommen noch abgegeben werden, „erlischt [jedoch], wenn die Patin oder der Pate die Zulassung zum Abendmahl verliert, insbesondere bei einem Austritt aus der Kirche. Ungeachtet ob du nun Mitglied bist oder nicht , kannst du weiter diese Funktion ausführen . Die Kirche braucht man nicht um den Eltern zu helfen das Kind groß zuziehen oder ihm , wenn es Probleme hat beizustehen .

Das Patenamt ist ein kirchliches Amt. Es wird dir auf Vorschlag der Eltern von der Kirche übertragen wird mit dem Ziel, dass du das Patenkind bei seiner religiösen Entwicklung unterstützt. Wenn du aus der Kirche austrittst, dann hast du das kirchliche Amt natürlich auch nicht mehr inne.

Das Patenamt ruht nach dem Kirchenaustritt.

Die Kirche darfst du natürlich dennoch betreten, sie ist ein öffentliches Gebäude und Gottesdienste sind öffentliche Veranstaltungen. Anders als im Fußballstadion musst du in der Kirche keine Eintrittskarte vorzeigen.