Ich habe unwissentlich ein gestohlenes Handy gekauft. Was kommt nun auf mich zu?
Ich habe 2014 auf einem Flohmarkt ein Iphone 6 gekauft. Dieses habe ich Dezember 2014 zum Pfandleihhaus wegen offener Stromrechnung gebracht. Jetzt, 14 Monate später ruft mich der Herr aus dem Pfandhaus an und sagt zu mir das Handy das ich verpfändet habe sei gestohlen gemeldet.
Ich bin ziemlich erschüttert, da der Verkäufer damals ziemlich seriös rüberkam. Wenn ich diese Woche nicht dort erscheine wird der Herr seinen Rechtsanwalt einschalten... Ich wusste natürlich nicht dass das Handy gestohlen war... aber was soll ich tun jetzt?
8 Antworten
Hallo,
mit Verpfändung stimmst Du den Leihhausbedingungen zu, darin steht ein Paragraph dass Du der alleinige Eigentümer bist. Dadurch dass es ein gestohlenes Gerät ist, hattest Du daran kein Eigentum.
Fraglich ist allerdings, warum das nach 14 Monaten aufkommt. Per Gesetz laufen Pfandverträge 3 Monate und der Pfandleiher hätte sich nach 6 Monaten aus dem Pfand befriedigen sollen (insofern Du keine Zahlungsleistung für Zinsen und Gebühren erbracht hast), das heisst das Gerät versteigern. Mit Durchlaufen einer öffentlichen Pfänderversteigerung kann wieder rechtliches Eigentum an dem Gerät erlangt werden und weder Du noch Pfandleiher hättet einen Schaden.
Anders ist es, wenn Du noch einen aktuellen Pfandvertrag hattest, d.h. über die 14 Monate der Zahlung von Zinsen und Gebühren nachgekommen bist. z.B. kann es sein, dass die Polizei die Räumlichkeiten geprüft hat und das gestohlene Gerät entdeckt und eingezogen hat. Dann hat der Pfandleiher eben die Möglichkeit Anzeige zu erstatten, weil Du entgegen der Leihhausbedingungen ein Gerät eingeliefert hast, an dem Du kein Eigentum hattest und ihm ein Schaden entstanden ist.
Wie auch immer, das Beste ist, Du sprichst einmal mit dem Pfandleiher und versuchst es persönlich zu regeln.
Viele Grüße,
Pam
Geh zum Pfandhaus und zur Polizei und kläre das dort ab,
Wenn du den Verkäufer kennst, kannst du ihn belangen, z.B. anzeigen. Falls nicht, dann hast du die A...karte! Selbst wenn du glaubhaft versichern kannst, dass du nicht wusstest, dass das Teil gestohlen war, wird die Polizei es einziehen und an den rechtmäßigen Besitzer zurück geben.
Das Geld bist du aber auf jeden Fall los und musst zudem den Pfandleiher entschädigen. Hätte dir aber komisch vorkommen sollen, auf einem Flohmarkt ein neues Handy angeboten zu bekommen...und dazu wahrscheinlich noch für relativ wenig Geld!
Okay, aber es ist, wie es ist. Du solltest das Geld auftreiben, das du dem Pfandleiher schuldest und selbst zur Polizei gehen, um den Fall zu klären. Immer besser, als wenn die zu dir kommen, denn das zeigt, dass du zur Aufklärung beitragen willst.
Momentan läuft es aber leider etwas schlecht bei mir. D.h. ich kann leider nicht auf einmal ihm das zurückgeben. Auch wenn ich natürlich wollen würde... mir ist ganz schlecht jetzt
Leider ist es dein fehler da du gestohlene ware gekauft hast. Ebend das ist das problem mit privaten verkäufern. du musst selbst immer sichergehen dass die ware die du kaufst so auch legitim ist. Du solltest versuchen das friedlich zu lösen. ansonsten wird das wohl vor gericht landen weil es bei einem iphone6 wohl um einen vernünftigen betrag geht.
Wie meinst du friedlicj? Natürlich wäre das prio 1, dennoch lass ich mir von niemanden etwas ankreiden dass ich nicht mit Vorsatz gemacht habe!
Friedlich war ein falsches Wort tut mir leid. Ich meien außergerichtlich. Denn das pfandleihaus ist berechtigt der meinung, dass das handy welches sie dort abgegeben haben von ihnen gestohlen wurde. Somit stehen sie im verdacht des diebstahls und des hehlens. Wenn sie kein faksches urteil vor gericht fürchten wollen sollten sie das außergerichtlich besänftigen und ihre schuld eingestehen, denn bloß weil sie nichts davon wussten sind sie nicht unschuldig. Ganz im gegenteil. Unwissenheit schützt vor strafe nicht. Sich dumm stellen würd sie nicht davor bewahren ärger zu bekommen. es ist ihre schuld dass sie sich nicht erkundigt haben. Aus diesem grund kauft man bei offiziellen händlern.
Gebe ich Ihnen Recht! Dennoch ist es mir ein Rätsel wieso ich im Verdacht stehe. Das Handy hatte einen Displayschaden wodurch natürlich der preis gesunken ist. Er hat mir auch glaubhaft gemacht dass alles korrekt sei. Ich habe es ja auch getestet und alles... ich kann dafür belangt werden?
Soll ich den satz in eine andere sprache übersetzen oder was ist mit dem wort? *eben hättest du dir auch selbst denken können
Das Geld musst Du auf alle Fälle zurückzahlen. Du kannst dich seinerseits an deinen Verkäufer wenden. Es geht halt die "Kaufkette" rückwärts.
Ich würde da übrigens einen Anwalt einschalten, sobald die Polizei involviert ist.
Es war laut des Verkäufers ein gebrauchtes Smartphone mit Displayschaden. Daher War es natürlich billiger als neue Ware dennoch habe ich selber Geld für die reperatur hineinstecken müssen.