Hallo, 

mit Verpfändung stimmst Du den Leihhausbedingungen zu, darin steht  ein Paragraph dass Du der alleinige Eigentümer bist. Dadurch dass es ein gestohlenes Gerät ist, hattest Du daran kein Eigentum.

Fraglich ist allerdings, warum das nach 14 Monaten aufkommt. Per Gesetz laufen Pfandverträge 3 Monate und der Pfandleiher hätte sich nach 6 Monaten aus dem Pfand befriedigen sollen (insofern Du keine Zahlungsleistung für Zinsen und Gebühren erbracht hast), das heisst das Gerät versteigern. Mit Durchlaufen einer öffentlichen Pfänderversteigerung kann wieder rechtliches Eigentum an dem Gerät erlangt werden und weder Du noch Pfandleiher hättet einen Schaden. 

Anders ist es, wenn Du noch einen aktuellen Pfandvertrag hattest, d.h. über die 14 Monate der Zahlung von Zinsen und Gebühren nachgekommen bist. z.B. kann es sein, dass die Polizei die Räumlichkeiten geprüft hat und das gestohlene Gerät entdeckt und eingezogen hat. Dann hat der Pfandleiher eben die Möglichkeit Anzeige zu erstatten, weil Du entgegen der Leihhausbedingungen ein Gerät eingeliefert hast, an dem Du kein Eigentum hattest und ihm ein Schaden entstanden ist.

Wie auch immer, das Beste ist, Du sprichst einmal mit dem Pfandleiher und versuchst es persönlich zu regeln.

Viele Grüße,

Pam

...zur Antwort

Hallo,

bereits verpfändete Gegenstände (die vor Ort im Pfandhaus abgegeben werden)  können nicht nochmals von einem Gerichtsvollzieher gepfändet werden.

1. Ein Gerichtsvollzieher kann allerdings einen Beschluss beim Pfandleiher abgeben, dass das Pfandgut nicht an den Eigentümer ausgehändigt werden darf.

2. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit + einem Sicherungsmonat (i.d.R. insgesamt 4 Monate) wird der Artikel in einer der nächsten Versteigerungen aufgeboten. Insoweit dort ein Überschuss erzielt wird, kann der Gerichtsvollzieher diesen beanspruchen.

Viele Grüße

...zur Antwort

Du hast folgende Möglichkeiten:

a) Verlängerung des Pfandvertrags: Wenn Du die bislang angelaufenen Zinsen und Gebühren bezahlen kannst, kann der Pfandleiher zustimmen den Pfandvertrag zu verlängern. Damit hast Du noch einmal länger Zeit, um ggf. das Darlehen wieder zurückzubezahlen.

b) Du bezahlst nichts und das Pfandgut geht automatisch in die nächste Versteigerung nach Ablauf des Vertrags zzgl. Sicherheitsmonat. Falls ein Überschuss in der Versteigerung erzielt wird (also jemand bietet mehr als das Darlehen+Zinsen+Gebühren+anteilige Kosten der Versteigerung), so steht Dir dieser Mehrerlös zu. Du musst ihn innerhalb von 2 Jahren im Pfandhaus abholen, ansonsten wird der Mehrerlös an den Staat abgeführt. Falls ein Mindererlös zustandegekommen ist, bekommst Du natürlich nichts, musst aber auch nichts an den Pfandleiher draufzahlen, denn das ist sein Risiko.

...zur Antwort

Ein Pfandleiher wird prüfen, wie die Artikel gerade gebraucht gehandelt werden. Im Selbsttest kann man einfach auf ebay sich einmal die beendeten Angebote ansehen, so bekommt man einen aktuellen Marktpreis recht schnell heraus. Davon 10% abziehen (das ist die Gebühr die ebay nimmt) und man ist beim realen Verkaufspreis. Für Elektronik erhält man ein Darlehen bis zu 30% vom aktuellen Gebraucht-Wiederverkaufswert. Andere Artikel, z.B. Schmuck sind wertbeständiger, da ist der Prozentsatz für eine Beleihung höher.

Pfandverträge laufen nach Pfandleihverordnung 3 Monate, zzgl. eines Sicherungsmonats. D.h. im Falle einer Versteigerung kalkuliert der Pfandleiher so, dass er mit Ausgabe des Darlehens keinen Verlust macht. Innerhalb 4 Monate verliert Elektronik massiv an Wert, deshalb ist der Prozentsatz hier nicht höher.

...zur Antwort

§ 8 Pfandleihverordnung: Versicherung: Der Pfandleiher hat das Pfand mindestens zum doppelten Betrag des Darlehens gegen Feuerschäden, Leitungswasserschäden,Einbruchdiebstahl sowie gegen Beraubung zu versichern.

Das ist meist auch das Maximum was eine Versicherung bezahlen wird. 

...zur Antwort

Ein Pfandleiher wird prüfen, wie die Artikel gerade gebraucht gehandelt werden. Im Selbsttest kann man einfach auf ebay sich einmal die beendeten Angebote ansehen, so bekommt man einen aktuellen Marktpreis recht schnell heraus. Davon 10% abziehen (das ist die Gebühr die ebay nimmt) und man ist beim realen Verkaufspreis. Für Elektronik erhält man ein Darlehen bis zu 30% vom aktuellen Gebraucht-Wiederverkaufswert. Andere Artikel, z.B. Schmuck sind wertbeständiger, da ist der Prozentsatz für eine Beleihung höher.

Pfandverträge laufen nach Pfandleihverordnung 3 Monate, zzgl. eines Sicherungsmonats. D.h. im Falle einer Versteigerung kalkuliert der Pfandleiher so, dass er mit Ausgabe des Darlehens keinen Verlust macht. Innerhalb 4 Monate verliert Elektronik massiv an Wert, deshalb ist der Prozentsatz hier nicht höher.

...zur Antwort

Ein Pfandleiher wird prüfen, wie die Artikel gerade gebraucht gehandelt werden. Im Selbsttest kann man einfach auf ebay sich einmal die beendeten Angebote ansehen, so bekommt man einen aktuellen Marktpreis recht schnell heraus. Davon 10% abziehen (das ist die Gebühr die ebay nimmt) und man ist beim realen Verkaufspreis. Für Elektronik erhält man ein Darlehen bis zu 30% vom aktuellen Gebraucht-Wiederverkaufswert. Andere Artikel, z.B. Schmuck sind wertbeständiger, da ist der Prozentsatz für eine Beleihung höher.

Pfandverträge laufen nach Pfandleihverordnung 3 Monate, zzgl. eines Sicherungsmonats. D.h. im Falle einer Versteigerung kalkuliert der Pfandleiher so, dass er mit Ausgabe des Darlehens keinen Verlust macht. Innerhalb 4 Monate verliert Elektronik massiv an Wert, deshalb ist der Prozentsatz hier nicht höher.

Dekorationsartikel werden nur in den seltensten Fällen beliehen, weil eine Wertbestimmung kaum möglich ist. Außer es handelt sich um Designerware oder edle Teppiche.

...zur Antwort

Pfandverträge laufen nach Pfandleihverordnung drei Monate. Danach hat man als Verpfänder noch einen "Sicherheitsmonat" Zeit, das Pfand wieder auszulösen, d.h. das Darlehen und die angelaufenen Zinsen und Gebühren zu bezahlen, bzw. falls der Pfandleiher zustimmt den Artikel zu verlängern und nur die Zinsen und Gebühren zu bezahlen. Nach Ablauf von vier Monaten werden Artikel im Rahmen einer öffentlichen Pfänderversteigerung versteigert. Mit Verpfändung des Artikels stimmt man den AGB des Pfandhauses zu, dass diesen Teil regelt und der Pfandleiher ist nicht weiter verpflichtet dich auf den Verfall Deines Vertrags hinzuweisen. D.h. in Deinem Fall könnte der Artikel nur noch da sein, falls zufällig in dem Zeitraum keine Versteigerung stattgefunden hat.

...zur Antwort

Im Pfandleihhaus erhält man für Elektronikartikel ein Darlehen bis zu 30% (zustandsbedingt) vom aktuellen Gebraucht-Wiederverkaufswert. Den aktuellen Wiederverkaufswert kann man leicht z.B. über ebay (beendete Angebote abzgl. 10%) ermitteln. 

...zur Antwort

Ein Pfandleiher wird prüfen, wie die Artikel gerade gebraucht gehandelt werden. Im Selbsttest kann man einfach auf ebay sich einmal die beendeten Angebote ansehen, so bekommt man einen aktuellen Marktpreis recht schnell heraus. Davon 10% abziehen (das ist die Gebühr die ebay nimmt) und man ist beim realen Verkaufspreis. Für Elektronik erhält man ein Darlehen bis zu 30% vom aktuellen Gebraucht-Wiederverkaufswert. Andere Artikel, z.B. Schmuck sind wertbeständiger, da ist der Prozentsatz für eine Beleihung höher.

Pfandverträge laufen nach Pfandleihverordnung 3 Monate, zzgl. eines Sicherungsmonats. D.h. im Falle einer Versteigerung kalkuliert der Pfandleiher so, dass er mit Ausgabe des Darlehens keinen Verlust macht. Innerhalb 4 Monate verliert Elektronik massiv an Wert, deshalb ist der Prozentsatz hier nicht höher.

...zur Antwort

Ich kann leider nur die pauschale Geschäftspraxis von Apple bestätigen, die m.E. nicht in Einklang mit der deutschen Gesetzgebung hinsichtlich Eigentumsrecht, insbesondere Eigentumsübergang im Rahmen einer öffentlichen Pfänderversteigerung, steht. Offizielle Belege werden nicht anerkannt. Man kann im Eigenschutz der Pfandhäusern nur sagen, dass Apple Produkte vor Ort bei Verpfändung auf "Mein iPhone suchen" etc. geprüft werden müssen und vom Kunden ausschließlich mit ausgeschalteter Funktion angenommen werden sollten. Ersteigerer auf einer Auktion sollten unbedingt das Gerät vorher prüfen. Selbst wenn das Gerät im Werkszustand ist, kann eine Abfrage der Apple ID/Passwort immer noch aktiv sein. Im oben geschilderten Fall ist allerdings fraglich, warum das Pfandhaus hier nicht kulanter agiert, auch wenn sie es natürlich nicht müssten.

Hier noch die Antwort von Apple auf ähnlichen Fall: "Die von Ihnen zugesandte Dokumentation ist nicht ausreichend, da diese keinen gültigen Kaufbeleg beinhaltet. Die Bestell- und Liefer-Status Dokumente werden nicht als gültige Kaufbelege betrachtet. Kontaktieren Sie bitte Ihren für den Verkauf von Apple-Produkten autorisierten Händler, um eine Kopie Ihres Beleges zu erhalten.

Nur ein vollständiger Beleg, der folgende Angaben enthält, ist gültig:

– Name, Adresse und Telefonnummer oder Website-URL des Händlers – Erstverkaufsdatum des Produkts – Aufgeschlüsselte Produktinformationen einschließlich Preis und Seriennummer des Produkts – Bezahlter Gesamtpreis

Enthält der Beleg diese Informationen nicht oder ist der Händler nicht für den Verkauf von Apple-Produkten autorisiert, können wir den Antrag nicht genehmigen."

...zur Antwort