Bis wann kann man Kfz-Versicherung wechseln?

9 Antworten

Ich würde meine Kündigung immer gleich nach dem abschließen des vertrags machen zum 30.11. So kannst du sicher gehen dass du die frist nicht verpasst. Laut Joonko, hat man auch ein Sonderkündigungsrecht z.b. wenn

Sonderkündigung wegen Beitragserhöhung
Sonderkündigung wegen Fahrzeugwechsel
Sonderkündigung wegen Fahrzeugverkauf
Sonderkündigung wegen Stilllegen des Fahrzeugs
Sonderkündigung wegen Fahrzeugabmeldung
Sonderkündigung wegen Änderungen der Bedingungen des Tarifs oder der Versicherung
Sonderkündigung wegen Änderung der Fahrzeugverwendung
Sonderkündigung wegen Todesfall
Sonderkündigung wegen Schadensfall
Woher ich das weiß:Recherche
  • Fristgerecht kündigen. Wenn kein Saisonkennzeichen -> zum 31.12. - i.d.R. ein Monat Kündigungsfrist. Also jetzt kündigen -> dann hast du noch immer mehr als einen Monat und somit die Frist eingehalten.
  • Warum zum 31.12.? Weil das i.d.R. der Termin für die "Hauptfälligkeit" ist - auch wenn du in einem anderen Monat bereits alles für das Jahr gezahlt hast.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – KFZ Nutzer, Schrauber und Darüberschreibender ;)

Da Unklarheiten auftauchen und andere Meinungen gepostet werden:

Die Hauptfälligkeit IST i.d.R. das Jahresende weil es mit dem Versicherungsjahr identisch ist. ;)

Die ordent­liche Kündi­gung
Die Laufzeit einer Kfz Versicherung beträgt ein Jahr. Wird sie nicht gekündigt, verlängert sie sich um ein weiteres Jahr. Wenn Sie die Kfz Versicherung ordentlich kündigen wollen, haben Sie eine Kündigungsfrist von einem Monat zur Hauptfälligkeit Ihrer Kfz Versicherung. Bei den meisten Gesellschaften endet das Versicherungsjahr zum 31. Dezember. Stichtag ist der 30. November. Bis zu diesem Termin muss Ihre schriftliche Kündigung beim Versicherer eingegangen sein. Eine Angabe von Gründen ist nicht notwendig.

Quelle: https://www.cosmosdirekt.de/autoversicherung/autoversicherung-kuendigen/

Ausnahme: Saisonkennzeichen. Da endet das Versicherungsjahr i.d.R. mit dem Saisonbeginn.

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@Gaskutscher

Zitat Cosmos:

Manche Versicherer bieten einen Vertragsabschluss außerhalb der üblichen Regelung vom 1. Januar bis zum 31. Dezember an.

Die Länge der Laufzeit beträgt ebenfalls ein Jahr. Allerdings werden diese Policen nicht zum 1. Januar fällig, sondern zum vereinbarten Zeitpunkt.

Bei der unterjährigen Kündigung müssen Sie ebenfalls eine Kündigungsfrist von 1 Monat für die Kfz Versicherung beachten.

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@schleudermaxe

Ich differenziere.

Und du pauschalisierst "Alle bei der Allianz" - und ich bin's schon mal nicht. :D

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@Gaskutscher

... ich weiß, Dein Vertrag läuft bis 28.02., so Dein Kommentar.

Zudem alt, heute, um den 01.01. zu kippen, hat die Allianz umgestellt, so lese ich deren Spielregeln.

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@schleudermaxe

Wer NICHT den 31.12. als Hauptfälligkeit hat, hinkt dann mit seiner Neueinstufung des SF-Rabatts immer hinterher.

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@DerHans

... eben, und viele Makler/Kenner hier finden das ja meist auch noch gut, sie verkaufen so eine Laufzeit ja.

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Fast alle KFZ-Versicherungen laufen zum 31.12. des Jahres. Man kann also spätestens am 30.11 kündigen. Die SCHRIFTLICHE Kündigung muss also am 30.11. des Jahres beim Empfänger VORLIEGEN.

Das kommt auf deine Versicherung an, viele haben eine Laufzeit von einem Jahr beginnend zum Jahresanfang, kannst dann fristgerecht zum 31.12. kündigen.