Ich würde meine Kündigung immer gleich nach dem abschließen des vertrags machen zum 30.11. So kannst du sicher gehen dass du die frist nicht verpasst. Laut Joonko, hat man auch ein Sonderkündigungsrecht z.b. wenn

Sonderkündigung wegen Beitragserhöhung
Sonderkündigung wegen Fahrzeugwechsel
Sonderkündigung wegen Fahrzeugverkauf
Sonderkündigung wegen Stilllegen des Fahrzeugs
Sonderkündigung wegen Fahrzeugabmeldung
Sonderkündigung wegen Änderungen der Bedingungen des Tarifs oder der Versicherung
Sonderkündigung wegen Änderung der Fahrzeugverwendung
Sonderkündigung wegen Todesfall
Sonderkündigung wegen Schadensfall
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natürlich kann man das vorher. die überpüfen ja nicht ob das auto dir gehört, sondern die Versicherungssumme des autos. Aber du solltest vielleicht nicht sofort beim anbieter die Versicherungssumer ausrechnen lassen sondern bei vergleichsportalen. Da bekommt man auch einen besseren überblick über die Tarife. Versuch mal verivox.de, joonko.de usw.

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