Umzug, neue KFZ Versicherung?

2 Antworten

  1. Du wärst verpflichtet gewesen Dein Kfz wegen Umzug bei der nun zuständigen Zulassungsstelle umzumelden, dazu gibt es Fristen, nämlich "unverzüglich - binnen einer Woche" .
  2. Die Kfz Versicherung kann Dir nicht und hat Dir mit Sicherheit auch nicht wegen, nicht angezeigter Anschriftsänderung gekündigt, dazu ist sie nicht berechtigt solange die Beiträge regelmäßig gezahlt werden. Das obwohl es eine Obliegenheit gewesen wäre, der Versicherung deine neue Anschrift mitzuteilen.
  3. Nein, die Zulassungsstellen tauschen sich nicht untereinander aus, du benötigst eine "N-evb" (was anderes als eine Evb), welche direkt von der Versicherung an die zuständige Zulassungsstelle gesendet wird, bei der das Kfz aktuell noch gemeldet ist.
  4. Eine normale evb Nummer nutzt dir im Moment überhaupt nichts, ausser es gibt gleichzeitig einen Halterwechsel, du benötigst zwingend die n-evb, die von der Versicherung direkt an die Zulassungstelle gesendet wird.
  5. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, du hättest dich rechtzeitig und vor allem rechtssicher informieren können, wie du dich und binnen welcher Frist zu verhalten hast.
  6. Du hast eine Straftat begangen, indem Du gegen das Pflichtversicherungsgesetz verstoßen hast, welche nur dann nicht zur Anzeige gebracht wird, wenn Du die Gebühren der Zulassungsstelle fristgerecht bezahlst, Zahlungsverzug führt zur Anzeige.

Mein Rat, rufe am Montag unbedingt bei der bisherigen Zulassungsstelle an und besprich das weitere Vorgehen.

Selbstverständlich musst Du der Zulassungsstelle schnellstmöglich Deine neue Anschrift mitteilen.