Bin ich verpflichtet einen defekt verkauften Artikel bei Ebay zurückzunehmen?
Hey ich habe eine Frage. Vorab ich bin außer mir vor Wut. Ich habe auf eBay einen defekten Scheinwerfer verkauft und diesen ganz klar und mehrfach als defekt deklariert. Trotzdem hat der Käufer sein Geld vom Zahlungsdienstleister zurückbekommen. Ich sollte den Zahlungsdienstleister die Situation Schilder dies konnte ich jedoch nur mit Fotos machen. (Anbei das Foto an den Zahlungsdienstleister) Trotz dieses Fotos wurde zugunsten des Käufers entschieden. Ich fühl mich von EBay im Stich gelassen. „Ebay seien die Hände gebunden“ hieß es am Telefon. Hier der Text aus der Anzeige.
Zum Verkauf steht dieser Scheinwerfer mit Steuergerät. Der Scheinwerfer ist defekt. Halter sind gebrochen und mit Silikon geklebt. Zustand siehe Fotos. Bei Bedarf kann ich weitere Fotos zuschicken. Es bewegen sich Teile im Innern des Scheinwerfers. Zum Steuergerät kann ich nichts sagen wird dennoch als defekt verkauft.
Scheinwerfer und Steuergerät werden als defekt verkauft. Nur für Ersatzteile oder für Bastler.
Keine Garantie Keine Rücknahme
Ich fühle mich auf den Schlips getreten und möchte es diesmal nicht auf mir sitzen lassen. Kann mir jemand Tipps geben. Soll ich zum Anwalt ? Eine andere Möglichkeit bleibt mir wohl nicht. Muss ich in Vorkasse treten? Kriege ich das Geld für den Anwalt erstattet wenn ich den Fall gewinne.
Danke
3 Antworten
Der Käufer hat seit Einführung der neuen Zahlungsabwicklung im Sommer 2021 immer 30 Tage Käuferschutz, egal wie er bezahlt hat
Und wenn er in dieser Zeit einen nicht der Beschreibung entsprechenden oder defekten Artikel meldet und deswegen eine Rückgabe öffnet, dann hast du so gut wie keine Chance, den Artikel nicht zurückzunehmen.
Du bezahlst sogar noch für den Rückversand. Reagierst Du nicht, dann wird eBay erstatten und Du bist Geld und Ware los.
Und wenn das Geld schon an Dich ausgezahlt wurde, dann darf eBay sich das wieder von dem mit Deinem Account verknüpften Girokonto zurückholen.
Diesem Verfahren hast Du übrigens mit der Akzeptanz der neuen eBay-Zahlungsabwicklung ausdrücklich zugestimmt.
Klicken: Grundsatz zum eBay-Käuferschutz
Klicken: Einbehaltene Zahlungen
Und hier noch ein Beispiel, wie das mittlerweile bei eBay läuft:
Klicken: Käuferschutz bei eBay
Soll ich zum Anwalt ?
Das musst Du selbst entscheiden.
Eine andere Möglichkeit bleibt mir wohl nicht. Muss ich in Vorkasse treten?
Selbstverständlich.
Kriege ich das Geld für den Anwalt erstattet wenn ich den Fall gewinne.
Ja, der Verlierer zahlt alles.
Es ist aber nicht garantiert, dass das auch der Käufer ist, ein Risiko bleibt immer.
Keine Garantie Keine Rücknahme
Nur mal nebenbei. Sowas schreibt man nicht. Googel den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung.
Und ansonsten hast du den dubiosen Bedingungen zugestimmt. Wegen 130 zum Anwalt lohnt sich nicht und ist mit einem Risiko verbunden.
Man könnte und sollte den Vorfall an den Verbraucherschutz (du bist auch Verbraucher der Plattform) melden und sein Konto da löschen. Ich war auch ewig Kunde bei Ebay. Früher war es auch richtig gut, aber was momentan da läuft ist einfach unterirdisch.
Lesestoff für Dich für den nächsten privaten Verkauf
Hilft jetzt nicht gegen den Käuferschutz, aber zumindest ist die rechtliche Sache zwischen Dir und dem Käufer geklärt.