Bin ich schuld, wenn etwas passiert?

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Jede Person ist nur für das verantwortlich, was die jeweilige Person selbst verursacht. Wenn Dein Bruder beispielsweise oft im Unterzucker ist und geistig normalerweise voll zurechnungsfähig, dann ist niemand anderes außer Dein Bruder selbst dafür verantwortlich, wenn er Unterzucker hat.

JTKirk2000  26.05.2020, 06:41

Vielen lieben Dank für das Sternchen. :)

 Muss ich mich dann schuldig fühlen?

Nein, das musst du nicht! Er ist selbst für sein Leben verantwortlich und nur zu faul dazu, diese Verantwortung zu tragen. Deine Mutter lässt sich ausnutzen und er weiß das!

Nein, du bist nicht für ihn verantwortlich. Er ist 30 und sollte sein Leben selbst im Griff haben.

Mit Diabetes kann man im Prinzip ein völlig normales Leben führen. Man kann auch völlig normal essen. Man muss nur wissen, wieviele Kohlehydrate man bei jeder Mahlzeit zu sich nimmt und dann nach seinem Schema spritzen. Es gibt ein ICT-Schema, da nimmt man einmal täglich ein Langzeitinsulin für den Grundbedarf und zusätzlich (wenn nötig) ein Mahlzeiteinsulin zum Essen (je nach Blutzuckerwert und den BE's von der Mahlzeit). Man muss halt lernen, die BE's zu berechnen, aber dafür gibt es Schulungen.

Er sollte mal eine Diabetikerschulung machen. Aber wenn er so weiter macht, wird er irgendwann am Diabetes oder den Folgen sterben.

Wenn er will kann er aber seinen Diabetes in den Griff bekommen.

Dein Bruder ist 30 Jahre alt und hatte genügend Zeit, um mit seiner Krankheit klar zu kommen. Er ist für sich selbst verantwortlich, du nicht.

Ich kenne viele Diabetiker, die eine Pumpe haben. Die müssen sich nicht mehr spritzen, die Messung und alles erfolgt über die Insulinpumpe. Das wäre doch eine Möglichkeit.

Man kann die Geschichte kaum glauben - so unvernünftig ist das alles - und unbegreiflich ist, dass ihr euch alle von diesem Typen jahrelang ausnutzen laßt.

Ich rate, sich ein Stück von dem Bruder zurückzuziehen. Man kann das Gesundheitsamt informieren - dieses könnte sich bemühen, den Bruder in die Klinik zu bringen, ggfls. unter Einschaltung des Amtsgerichts.

Ansonsten hat man in unserem Staat das Recht, sich zugrundezurichten.