Bildschirmpause ja oder nein?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Gemäß §5 Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) hat der Arbeitgeber die Tätigkeit der Beschäftigten so zu organisieren, daß die tägliche Arbeit an Bildschirmgeräten regelmäßig durch andere Tätigkeiten oder durch Pausen unterbrochen wird, die jeweils die Belastung durch die Arbeit am Bildschirmgerät verringern.

Hier der Link.

http://www.buzer.de/gesetz/2807/a39786.htm

Neben den durch das Arbeitszeitgesetz vorgeschriebenen Pausenzeiten gilt §5 BildscharbV. Allerdings muss der Arbeitgeber nicht unbedingt Extrapausen gewähren, sondern er kann die arbeit so organisieren dass die Bildschirmtätigkeit durch andere bildschirmfreie Tätigkeiten unterbrochen wird.

Sie haben einen Betriebsrat, zu dessen Zuständigkeit gehört es die kollektiven Arbeitnehmerinteressen zu vertreten. Konkret muss der Betriebsrat darüber wachen dass der Arbeitgeber Gesetze, Verordnungen etc einhält. Tut der Arbeitgeber dies nicht, muss der Betriebsrat darauf hinwirken dass der Arbeitgeber dieses künftig macht.

Sie und Ihre Kollegen sollten den Betriebsrat dazu auffordern offiziell in dieser Sache tätig zu werden.

Peter Kleinsorge

Es kommt ja darauf an, wielange man wirklich auf den Bildschirm schauen muss. Eine Sekretärin, die den ganzen Tag Briefe tippen muss, benötigt diese Pause um ihre Konzentration zu steigern und ihre Arbeit richtig fehlerfrei machen zu können. Ich selber arbeite auch im Callcenter, und wenn es hochkommt muss ich 50 % meiner Arbeitszeit wirklich auf den Monitor schauen, ansonsten kann ich meinen Blick frei schweifen lassen, auch aufstehen oder sonstiges machen während ich mit dem Kunden spreche, OHNE auf den Monitor zu schauen, ergo haben wir auch keinen Anspruch auf eine Monitorpause, was auch durch unseren Betriebsrat abgesegnet ist.

ich kann DerIng nur zustimmen. Sicher dient der BR nicht als ritter der arbeitnehmer, seine mittlerfunktion sollte er allerdings erfüllen. zumindest ist er ja dazu bestellt. darüber hinaus die möglichkeit in betracht ziehen und in eine gewerkschaft eintreten. die anfallenden kosten sind in anbetracht des gängigen bruttoverdienstes sowie der umfangreichen leistungen eine lohnende investition. dann können fragen direkt geklärt werden und der betriebsrat kann auch ruhig schlafen.

:) Der Betriebsrat kann animieren wie er will, jedoch sollte er doch schon versuchen anhand der gültigen Verordnungen Auskunft zu geben. Es gibt nämlich in der Tat nur die Aussage das der Arbeitgeber die Arbeit Abwechslungsreich gestallten muss aber wo bitte steht wie lange der Arbeitnehmer auf den Monitor starren darf und wie lange er dann Pause machen muss? Antwort: steht nämlich nirgendwo! Das witzige daran ist das sich Leute darüber aufregen das sie zu lange auf den Monitor schauen müssen auf der Arbeit, zuhause aber 12 Stunden lang ohne Unterbrechung am Computer spielen können.

leckakekse  13.12.2010, 01:52

was ist denn daran witzig? mir ist kein callcenter bekannt, welches durch abwechslungsreiche arbeit hervorsticht. sicher muss man nicht vehement auf einer stündlichen pause beharren - ungeachtet dessen sind bildschirmpausen arbeitsgesetzlich geregelt. eine vergleichbare regelung für den heimbildschirmarbeitsplatz? "antwort: die steht nämlich nirgendwo!" witzig hingegen ist die häufig kulante auslage der arbeitgeber dieser branche die eigenen rechte und pflichten betreffend. was arbeitnehmer in der freizeit veranstalten geht niemanden etwas an, ausser vielleicht die mutti des einzelnen arbeitnehmers, sitzt er nach dem abendbrot noch immer vorm heimcomputer ;-)

Traurig, dass euere Beriebsratskollegen sich so leicht einwickeln lassen. Schließlich hat ein BR-Mitglied einen Sonderkündigungsschutz. Einen Anschiß sollte ihn eigentlich kalt lassen. Außerdem muss der Betriebsrat die Mitarbeiter animieren, seine Rechte auch einzufordern. Ich würde dem Abteilungsleitung (als BR-Mitglied) darauf hinweisen, dass sein Verhalten auch als Störung der Betriebsratsarbeit ausgeleget werden kann.