"Bilder-Diebstahl" in Kleiderkreisel. Darf man den Schadensersatz unter sich klären?
Hallo liebe Community,
ich bin bei Kleiderkreisel angemeldet und eine andere Person hat sich dort meine Bilder mehrmals zu Eigen gemacht. Sie hat sich bei mir ein Kleidungsstück gekauft und dieses wieder teurer eingestellt und dies mit MEINEN Bilder. Sie hat mich weder gefragt ob sie meine Bilder verwenden darf, noch mich davon in Kenntnis gesetzt. Nun habe ich ihr geschrieben und gesagt, dass ich das total schlimm finde - einfach Bilder mit meinem Körper in ihrem Profil aufzunehmen und sie als ihre eigenen anzugeben. Nun will sie mich dafür entschädigen - an sich ja das was ich will (mit Geld oder anderen Artikeln). Darf ich dies einfach annehmen? Nicht, dass sie mich dann wegen Erpressung oder so verklagen kann. Oder muss ich meinen Schadensersatz über einen Anwalt einklagen? Ist es legal, dass ganze unter sich auszumachen?
Danke für eure Hilfe! :-)
1 Antwort
Hallo,
sofern du die Bilder selbst gemacht hast und wie du schreibst von der anderen Person ohne deine Zustimmung genutzt wurde, dürfte das eine Verletzung der Urheberrechte darstellen, siehe auch: http://t3n.de/news/recht-andere-eigenen-fotos-klauen-rechte-269383/
Wenn die andere Person eine Entschädigung nun anbietet und du mit der Höhe einverstanden bist, würdet ihr euch also außergerichtlich einigen, d.h. m. E. ist dafür kein Anwalt notwendig.
Auf jeden Fall sollte die Vereinbarung schriftlich erfolgen und von beiden Seiten unterschrieben werden. Damit wäre der Vorwurf einer Erpressung haltlos, denn die andere Person würde diese Erklärung ja nicht freiwillig unterschreiben.
Vielen Danke :)