BFD-Zeugnis bewerten
Hallo zusammen. Eine Freundin hat mich gebeten, ihr BFD-Zeugnis bewerten zu lassen. Hier der Text:
Zeugnis über die Teilnahme am Bundesfreiwilligendienst
Frau NN, geboren am xx.xx.xxxx in A-Stadt, hat in der Zeit vom xx.xx.2014 bis zum xx.xx..2015 in unserer Einsatzstelle „ABC“ einen Bundesfreiwilligendienst gemäß dem Bundesfreiwilligendienstgesetz vom 28. April 2011 (BGBl. I S. 687 ff) geleistet.
Der Blablabla (Beschreibung des Trägers).
Frau NN war in der Bügelstube des ABC eingesetzt. Ihre Aufgaben umfassten im Wesentlichen die Mithilfe bei:
- Entgegennahme der Ware
- Bügeln von Kleidungsstücken (Hemden, Hosen, Blusen usw.)
- Zusammenlegen von gebügelter Wäsche
- Reinigung und Pflege der Räume und Arbeitsgeräte
Im Rahmen ihrer Tätigkeit hat Frau NN die ihr übertragenen Aufgaben selbstständig und zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt und arbeitete dabei gewissenhaft und sorgfältig. Ihre Arbeitsweise war systematisch und planvoll. In neue Aufgabenbereiche arbeitete sie sich mit großem Interesse ein.
Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kolleginnen und Kollegen war jederzeit einwandfrei. In das bestehende Team hat sie sich zügig integriert.
Die Tätigkeit im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes endete am xx.xx..2015. Wir danken Frau NN für die geleistete Arbeit und die erfolgreiche Zusammenarbeit. Für die Zukunft wünschen wir ihr beruflich und persönlich alles Gute und viel Erfolg.
Dieses Zeugnis wird im Auftrag des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben erstellt.
Ort, Datum, Unterschrift
4 Antworten
Das klingt nicht wirklich berauschend.
Im Rahmen ihrer Tätigkeit hat Frau NN die ihr übertragenen Aufgaben selbstständig und zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt
Das entspricht der Note 3
und arbeitete dabei gewissenhaft und sorgfältig.
Das tendiert schon eher zur Note 4.
Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kolleginnen und Kollegen war jederzeit einwandfrei. In das bestehende Team hat sie sich zügig integriert.
Das ist als positiv zu bewerten. Note 2-3.
Wir danken Frau NN für die geleistete Arbeit und die erfolgreiche Zusammenarbeit.
Das würde ich auch eher negativ deuten. Bei einer positiven Schlussformel sollte dort stehen, dass dein Ausscheiden "bedauert" wird.
Für künftige Bewerbungen würde ich das Arbeitszeugnis nicht verwenden.
Es ist nicht schlecht, sondern Mittelmaß. Ob man so etwas dann dem potentiellen Arbeitgeber vorlegt, muss jeder selbst wissen. Ich persönlich würde es nicht tun.
Die Steigerung von "zu unserer vollen Zufriedenheit" könnte mit "zur vollsten Zufriedenheit besser sein. Ansonsten ist es mit einer Gesamtbeurteilung von "befriedigend" völlig okay und ich vermute mal, dass es sich später auf ihre Berufsausbildung/Beruf nicht negativ auswirkt.
Die Steigerung von "zu unserer vollen Zufriedenheit" könnte mit "zur vollstenZufriedenheit besser sein.
Wenn es berechtigt ist. So ist das ein durchschnittliches Zeugnis. Will der AN ein besseres haben, muss er belegen, dass er es verdient hat.
Da hast du völlig recht, aber wir können von hier aus nicht beurteilen, ob diese Wortwahl gerechtfertigt ist. Es gibt auch heute noch AG, die mit den Feinheiten von Beurteilungen nicht wirklch vertraut sind.
Das ist ein mittelmäßiges Zeugnis. Fachkenntnisse sind ja im BFD nicht gefragt, daher muss dieser Punkt nicht erwähnt werden. Die Bewertungen an sich sind ziemlich durchschnittlich, das Sozialverhalten ist noch der positivste Aspekt.
In der Schlussformel wird keine Bedauern über das Ende der Tätigkeit ausgesprochen. Allerdings "passt" das zum Rest des Zeugnisses.
ne drei.. keine superlative....
Ich weiß zwar nicht, was Du unter "nicht wirklich berauschend" verstehst, @ChristianLE, aber das möchte ich an dieser Stelle auch nicht ergründen.
Meine Ansicht ist, dass das Zeugnis vom Tenor her bei Weitem nicht so schlecht ist, wie Du es hier darstellst.
Dieses Zeugnis ist in keiner Weise reklamationswürdig und kann von der Zeugnisempfängerin unbedenklich bei jedem neuen potentiellen Arbeitgeber vorgelegt werden!