BFD-Zeugnis bewerten

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Das klingt nicht wirklich berauschend.

Im Rahmen ihrer Tätigkeit hat Frau NN die ihr übertragenen Aufgaben selbstständig und zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt

Das entspricht der Note 3

und arbeitete dabei gewissenhaft und sorgfältig.

Das tendiert schon eher zur Note 4.

Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kolleginnen und Kollegen war jederzeit einwandfrei. In das bestehende Team hat sie sich zügig integriert.

Das ist als positiv zu bewerten. Note 2-3.

Wir danken Frau NN für die geleistete Arbeit und die erfolgreiche Zusammenarbeit.

Das würde ich auch eher negativ deuten. Bei einer positiven Schlussformel sollte dort stehen, dass dein Ausscheiden "bedauert" wird.

Für künftige Bewerbungen würde ich das Arbeitszeugnis nicht verwenden.

verreisterNutzer  29.04.2015, 14:26

Ich weiß zwar nicht, was Du unter "nicht wirklich berauschend" verstehst, @ChristianLE, aber das möchte ich an dieser Stelle auch nicht ergründen.

Meine Ansicht ist, dass das Zeugnis vom Tenor her bei Weitem nicht so schlecht ist, wie Du es hier darstellst.

Dieses Zeugnis ist in keiner Weise reklamationswürdig und kann von der Zeugnisempfängerin unbedenklich bei jedem  neuen potentiellen Arbeitgeber vorgelegt werden!

ChristianLE  30.04.2015, 09:33
@verreisterNutzer

Es ist nicht schlecht, sondern Mittelmaß. Ob man so etwas dann dem potentiellen Arbeitgeber vorlegt, muss jeder selbst wissen. Ich persönlich würde es nicht tun.

Die Steigerung von "zu unserer vollen Zufriedenheit" könnte mit "zur vollsten Zufriedenheit besser sein. Ansonsten ist es mit einer Gesamtbeurteilung von "befriedigend" völlig okay und ich vermute mal, dass es sich später auf ihre Berufsausbildung/Beruf nicht negativ auswirkt.


DarthMario72  29.04.2015, 10:36

Die Steigerung von "zu unserer vollen Zufriedenheit" könnte mit "zur vollstenZufriedenheit besser sein.

Wenn es berechtigt ist. So ist das ein durchschnittliches Zeugnis. Will der AN ein besseres haben, muss er belegen, dass er es verdient hat.

BarbaraAndree  29.04.2015, 18:01
@DarthMario72

Da hast du völlig recht, aber wir können von hier aus nicht beurteilen, ob diese Wortwahl gerechtfertigt ist. Es gibt auch heute noch AG, die mit den Feinheiten von Beurteilungen nicht wirklch vertraut sind.

Das ist ein mittelmäßiges Zeugnis. Fachkenntnisse sind ja im BFD nicht gefragt, daher muss dieser Punkt nicht erwähnt werden. Die Bewertungen an sich sind ziemlich durchschnittlich, das Sozialverhalten ist noch der positivste Aspekt.

In der Schlussformel wird keine Bedauern über das Ende der Tätigkeit ausgesprochen. Allerdings "passt" das zum Rest des Zeugnisses.

ne drei.. keine superlative....