BF17 Frist abgelaufen?
Hallo, ich habe mit 17 meinen Auto Führerschein in NRW gemacht und hatte dementsprechend dann eine Zeit lang Begleitendesfahren, wofür ich einen BF17 Schein ausgestellt bekommen habe (ein rot/pinker din5 Schein).
Ich bin davon ausgegangen, dass ich den „richtigen“ Führerschein innerhalb der 3 Monate, die der BF17 nach Vollendung meines 18. Lebensjahres noch gültig ist zugeschickt wird, weil mir das so gesagt wurde und ich das auch im Internet gelesen habe.
Es kam und kam aber nichts, weshalb ich dann mal beim Straßenverkehrsamt angerufen habe… dort wurde mir gesagt, dass ich erst einen Brief verfassen muss, indem ich eine mitteile, dass ich meinen A1 Führerschein, den ich eigentlich nach der Theorie abgebrochen habe nicht weiter machen möchte, damit ich den Autoführerschein (B) ausgehändigt bekomme.
Ich habe wegen einer Menge Stress vergessen, diesen Brief zu verschicken und jetzt ist der BF17 Schein seit circa zwei Wochen ungültig.
Was mache ich jetzt?
ich gehe mal davon aus, dass ich jetzt erstmal nicht mehr fahren darf, aber kann ich jetzt einfach den Brief abgeben und bekomme den Führerschein ausgestellt, oder muss ich jetzt alles neu machen?
1 Antwort
ich gehe mal davon aus, dass ich jetzt erstmal nicht mehr fahren darf,
Das ist korrekt. Fährt der Inhaber nach Ablauf der 3-Monatsfrist mit der Prüfbescheinigung, muss er ein Verwarnungsgeld von 10 Euro zahlen, da er den FS nicht mitführt (§ 4 Abs. 2 FeV). Es liegt aber kein Fahren ohne FE nach § 21 StVG vor.
oder muss ich jetzt alles neu machen?
So ist es. Wenn der Karetenführerschein nicht fristgemäß abgeholt wird, verfällt die theoretische und praktische Prüfung und muss komplett neu gemacht werden...aber nur, wenn zwischen Prüfung und Nichtabholung mehr als 2 Jahre liegen.