BF17 Frist abgelaufen?

1 Antwort

ich gehe mal davon aus, dass ich jetzt erstmal nicht mehr fahren darf,

Das ist korrekt. Fährt der Inhaber nach Ablauf der 3-Monatsfrist mit der Prüfbescheinigung, muss er ein Verwarnungsgeld von 10 Euro zahlen, da er den FS nicht mitführt (§ 4 Abs. 2 FeV). Es liegt aber kein Fahren ohne FE nach § 21 StVG vor.

oder muss ich jetzt alles neu machen?

So ist es. Wenn der Karetenführerschein nicht fristgemäß abgeholt wird, verfällt die theoretische und praktische Prüfung und muss komplett neu gemacht werden...aber nur, wenn zwischen Prüfung und Nichtabholung mehr als 2 Jahre liegen.