Bezeichnet ihr es als Gewalt gegenüber dem Kind, wenn die Mutter das Kind gegen seinen Willen festhält, damit es nicht auf die Straße rennt?
Zum Schutz des Kindes.
Das Ergebnis basiert auf 41 Abstimmungen
12 Antworten
In der Erziehung nennt man die Ausübung von Macht nicht mehr Gewalt. Man hat beschlossen, die Kinder hätten ein Recht auf eine gewaltfreie Erziehung. Gewalt wird daher nur noch die rücksichtslos angewandte Macht, also der Machtmissbrauch genannt.
Das war früher mal so. Heute haben Kinder in vielen Ländern ein 'Recht auf gewaltfreie Erziehung'. Da kann man das Zurückhalten beim Zuggleis nicht mehr Gewalt nennen. Der Gesetzgeber will das ja nicht verbieten.
Ob die neuen Begriffe so sinnvoll sind, ist eine andere Frage.
Ja, und das ist auch richtig so. Rechtlich ist unter Gewalt aber der körperlich oder psychisch wirkende Zwang zu verstehen, der in einer Notstandslage gegen jeden ausgeübt werden kann oder muss, wenn es notwendig, erforderlich und verhältnismäßig ist, auch gegen Kinder. In Paragraph 1631 BGB wird exakt definiert, was verboten ist, nämlich körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Handlungen. Notwendige Zwangsmaßnahmen sind aber weiterhin auch gegen Kinder nicht ausgeschlossen, wenn diese Grundsätze eingehalten werden.
Klar ist es Gewalt, aber trotzdem völlig legitim und gerechtfertigt. In ähnlichem Sinne spricht man ja auch von der Staatsgewalt.
Staatsgewalt bedeutet unter anderem, dass ein Polizist das Recht hat einen Angreifer zu erschießen
und?
angewandt auf das Beispiel mit der Mutter und dem Kind, das sie vor Gefahr bewahren will/muss, was bedeutet das?
Gewalt bedeutet physisch oder psychisch wirkender Zwang. Dieser ist gerechtfertigt in einer Notstandslage oder soweit es sonst zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gerechtfertigt ist, Auch gegenüber Kindern, vor allem wenn sie sich selbst Schaden zufügen wollen.
auch wenn es richtig ist, ist es irgendwo gewalt
na es ist ja gegen den willen des kindes und ein eingriff in seinen handlungsspielraum. das selbe wie wenn jemand erwachsenes gegen seinen willen in der der "gewalt" von jemand anderem ist.
"Als Gewalt werden Handlungen, Vorgänge und soziale Zusammenhänge bezeichnet, in denen oder durch die auf Menschen, Tiere oder Gegenstände beeinflussend, verändernd oder schädigend eingewirkt wird. Zur weiteren Etymologie siehe die Erläuterungen im Digitalen Wörterbuch Deutscher Sprache. Wikipedia"
Ist es vielleicht per strikter Definition, würde ich aber nicht als solche Bezeichnen.
Wenn die Mutter das Kind auf die Straße laufen ließe und das Kind dort überfahren wird, bekäme sie ein Gerichtsverfahren wegen Verletzung der Aufsichtspflicht.
Genau so ist es. Es ist keine Gewalt. Ich habe mein Patenkind mit 17 Jahren festhalten müssen, weil sie sich vor ein Auto stützen wollte. Gewalt hin oder her. Ich würde es immer wieder tun.
Nein, Gewalt ist auch die definiert als Macht und Befugnis über einen anderen zu bestimmen und zwar völlig wertfrei. Erziehungsgewalt ist nichts negatives so wenig wie Staatsgewalt. Gewaltfreie Erziehung, ja. Aber wenn sich das Kind selbst schädigen will? Oder andere? Stubenarrest als Erziehungsmittel? ALLES Gewalt abet leigitim.