Betriebzugehörigkeit - Arbeitszeugnis
Hallo zusammen, während meiner 6 jährigen Betriebzugehörigkeit, hatte ich eine 2 monatige Unterbrechung ( nach dem ich gekündigt habe, bin ich 2 Monate später wieder in die Firma eingetreten). Nachdem ich jetzt endüligt gekündigt habe, wurde mir ein Arbeitszeugnis nur für die Zeit nach meinem Wiedereintritt ausgestellt. Als ich damals wieder eingetreten bin, wurde mir gesagt, das das Arbeitsverhältnis als nicht unterbrochen angesehen wird, da es weniger als 3 Monate unterbrochen war. Es wurden auch die gleichen Bedingungen wie im ersten Arbeitsvertrag wieder aufgenommen. Des weiteren steht auch auf meinen letzten Abrechnungen als Eintrittsdatum Januar 2008. Habe ich ein Anspruch auf eine Arbeitszeugnis über die gesamten 6 Jahre ? Dieses wäre für mich sehr wichtig, da es sich ja wesentlich besser in einer Bewerbung darstellen würde. Danke.
2 Antworten
Hallo Tini,
eigentlich hätte dir bereits nach deiner ersten Kündigung ein Arbeitszeugnis ausgestellt werden müssen, wenn dir jetzt jedoch ein Zeugnis über deine 6-jährige Betriebszugehörigkeit ausgestellt würde ist auch das unschädlich. Dieser Zeitraum ist jedoch unbedingt zu berücksichtigen und angemessen zu würdigen. Die 2-monatige Unterbrechung sollte m.E. jedoch auch Erwähnung finden.
Wenn du diese Zusage bekommen hattest, solltest du um Nachbesserung deines Arbeitszeugnisses ersuchen.
Vielleicht ist es wirklich nur ein Versehen und mit einer höflichen Frage macht man nichts falsch.