Betreutes Wohnen Briefgeheimnis?

6 Antworten

Ich würde mal diese Info mit der Betreuerin besprechen:

https://www.reguvis.de/betreuung/wiki/Postkontrolle

Ich verstehe das so, dass das Briefgeheimnis nur aufgehoben werden kann, wenn man eine Gefahr für den Betreuten vermutet. Ich würde mal fragen, was die Grundlage für diese Regel in der WG ist und auf welchen Annahmen bzw. vorherigen Problemen sie fußt und in welchen Fällen (z.B. persönliche Liebesbriefe etc.) sie aufgehoben werden könnte.

Hallo,

das Briefgeheimnis gilt nur bei verschlossener Post. Niemand darf einen Brief, der ausdrücklich an Dich adressiert ist, öffnen oder den Erhalt verschweigen/unterschlagen oder sich in irgendeiner Weise Kenntnis über den Briefinhalt verschaffen.

Aber Deine Betreuerin darf bereits von Dir gelesene Post lesen. Damit kommt sie ihrer Aufgabe nach, Dich vernünftig zu betreuen. Nur so kann sie von möglichen Rechtsverstößen oder formellen Anliegen mit Handlungsbedarf erfahren. Denn, Du musst wissen, die Institution ist auf Kinder und Jugendliche eingestellt, die nicht so vernünftig sind wie Du. Dass sie hierbei keine Ausnahme machen, obwohl es in Deinem Fall möglich wäre, ist einfach ein Zeichen der Routine und der Gleichbehandlung (Du lebst ja in einer WG!).

Du wirst mit dieser Praxis leben müssen - und ich finde das auch nicht so schlimm.

Schau mal hier

Nach dem OLG Hamm darf ein Vormund die Post seines Mündels lesen, wenn dies der Schutzzweck der Vormundschaft im Einzelfall gebietet. Der Vormund darf den Briefverkehr des Mündels dann in angemessener Weise kontrollieren, wenn der Schutz des Mündels oder Dritter dies unabweislich gebietet (OLG Hamm, Urteil v. 16.04.1985, 15 W 46/85).

Was darf der Betreuer?

Ist ein Betreuer bestellt, darf er das an den Betreuten adressierte, verschlossene Schriftstück nur öffnen, wenn ihm das Öffnen der Post besonders übertragen ist und wenn der Brief erkennbar Aufgaben im Rahmen der Betreuung betrifft.

Quelle Haufe.de

Das ist eine freiwillige Regel, denn gesetzlich haben sie kein Recht dazu.

Idris164  21.06.2021, 15:48

Man kann gesetzliche Vorgaben nicht einfach durch private Regeln außer Kraft setzen

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FotoChris  21.06.2021, 15:50
@Idris164

Doch, wenn alle damit einverstanden sind schon, scheint hier aber nicht der Fall zu sein...

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Das geht mal gar nicht! Bist du unter psychiatrischer Aufsicht? Hast du einen Betreuungsvertrag unterschrieben? Das ist wichtig, um zu wissen.

Paragraph 1896, Absatz 4, BGB:

Die Entscheidung über den Fernmeldeverkehr des Betreuten und über die Entgegennahme, das Öffnen und das Anhalten seiner Post werden vom Aufgabenkreis des Betreuers nur dann erfasst, wenn das Gericht dies ausdrücklich angeordnet hat.

Mbeezy2720 
Fragesteller
 21.06.2021, 16:07

Nein ich bin nicht in psychatrischer Aufsicht einfach nur in dieser Teilbetreuten Wohngruppe. Ich kann es mir nur so erklären, da ich vor meiner Ausbildung dummer Weise etwas über meine kosten gelebt habe und nun etwas an schulden zu arbeiten habe

( allerdings alles schon mit Ratenzahlungen geklärt die laufen gerade) und man dann sozusagen sagt, dass es zur Betreuung gehört mit mir deswegen meine Post zu bearbeiten um mich zu schützen. Allerdings und das ist nur meine Einschätzung fände ich es dennoch einen zu starken Eingriff in meine Grundrechte so mal ich mich ja auch bereits darum gekümmert habe.

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