Betäubungsmittel von polizei unter der Parkbank gefunden, wie soll ich vorgehen ?
Liebe gute-frage Community, Gestern Abend gerieten meine Freunde und ich in einem Park in eine Polizei Kontrolle. Wir waren 5 Leute und hatten alle ausschließlich getrunken d.h. niemand von uns hatte irgendwelche anderen Drogen dabei (vielleicht noch kippen ;) ) irgendwann vorher sind fremde und nette Leute in unserem alter 16-18 zu uns gestoßen und wir haben mit ihnen ein wenig gefeiert. Die Kontrolle lief so ab das wir eingekesselt wurden und aufgefordert waren uns in einer reihe mit ausgebreiteten armen hinzustellen, dem haben auch ausnahmslos alle folge geleistet inklusive den fremden. Eine Beamtin nahm dann aus der ursprünglichen 5er Truppe (von uns) die zwei Mädchen raus und befragte + durchsuchte sie. Aus unserem Kreis hatte niemand etwas dabei, allerdings stellte sich raus das unter der einen Parkbank "Betäubungsmittel" gefunden worden sind, unter anderem Ecstasy (wofür komischerweise nur meine eine Freundin beschuldigt wird, wie sie mir im Nachhinein gesagt hat und wohl noch etwas anderes (ich nehme an Gras da die aussage eines Beamten war. Ich habs gefunden, jaja habs eh schon gerochen)wofür wir beide zur Rechenschaft gezogen worden sind). Das Problem dabei ist das Meine Kollegin und ich uns zum Zeitpunkt der Kontrolle auf der Bank befanden und geredet haben. Als wir gefragt wurden ob wir etwas mit dem Betäubungsmittel zu tun hätten verneinten wir beide und erzählten auch unabhängig voneinander die selbe Geschichte warum wir auf der Bank saßen und über was wir gesprochen hatten. Danach fuhren uns die Beamten nach Hause und informierten kurz darauf meine Eltern. Meine Frage ist nun: Was passiert jetzt ? Ich habe weder zugestimmt das diese Betäubungsmittel mir gehören noch hatte ich sie dabei, es war war lediglich für mich und meine Freundin eine ungünstige Situation immerhin saßen über den Abend verteilt 10 Leute auf dieser Bank. wir mussten nichts unterschreiben dennoch meinten die beatmen zu meinen Eltern das ich einen Brief (Wahrscheinlich Vorladung) bekäme. Muss ich dann dort hingehen ? (habe gehört das die da einen ziemlich unter Druck setzen, ich weiß das ich unschuldig bin aber trotzdem habe ich bammel vor dem was kommt.
Vielen dank fürs lesen und vielleicht antworten
MfG Jurek439
6 Antworten
Sollte eine Vorladung der Polizei kommen, so mußt Du dieser nicht Folge leisten und solltest es auch nicht tun. Einer Vorladung der Staatsanwaltschaft, wenn denn eine kommen sollte, mußt Du Folge leisten. Du brauchst aber nur Angaben zu Deiner Person machen, zu eventuellen Vorwürfen kannst Du die Aussage verweigern.
Es ist letztlich so, daß man Dir nachweisen muß daß die gefundenen Sachen Dir gehören. Die Tatsache daß Du mit Deiner Freundin auf der Bank gesessen hast, unter der die Sachen gefunden wurden recht nicht aus.
Also bleib ruhig und harre der Dinge die da kommen, oder eben auch nicht.
Zunächst solltest Du genau lesen was ich geschrieben habe:
Einer Vorladung der Staatsanwaltschaft, wenn denn eine kommen sollte, mußt Du Folge leisten.
Dazu muß, oder sollte man wissen daß die Staatsanwaltschaft oberste Ermittlungsbehörde ist, die sich durchaus herausnehmen kann Vernehmungen selbst durchzuführen. Sie tut dies auch, wenn auch nur selten und bei solchen Kleinkram in der Regel nicht.
... locker bleiben ...da wird warscheinlich keine post von der polizei kommen....und falls doch,brauchste zur vorladung bei der polizei gar nicht hingehen...spätestens danach kommt (wenn überhaupt ) nen brief das irgendwelche ermittlungen bzw verfahren eingestellt worden sind...
Nun ja man könnte sicher dem Beutel mit Drogen Fingerabdrücke entnehmen, und diese dann mit euren vergleichen um festzustellen, dass sie keinem von euch gehört haben.
Da die Drogen weder direkt bei euch gefunden wurden, und ihr auch nicht dabei beobachtet wurdet diese weggeworfen zu haben, würde ich mir da nicht einen allzu großen Kopf machen.
Der Vorladung der Polizei muss man übrigens nicht nachkommen, sondern kannst auch schriftlich aussagen. Auch hast du das Aussageverweigerungsrecht.
Solange du keinen Brief von Richter oder Staatsanwalt bekommst, musst du nirgends erscheinen.
Aber du solltest da dennoch mit deinen Eltern drüber reden und ihnen das schildern wie es vorgefallen ist. Vielleicht haben deine Eltern ja eine Rechtsschutzversicherung, von der sie Gebrauch machen können. Sprich einfach mal einen Anwalt einschalten.
Gut ich habe in den Ferien "mal" gekifft" aber seid Schulanfang auch sofort wieder damit aufgehört. Von mir aus können die meinen Fingern scannen wie sie wollen und den von meiner Freundin auch.
Meine Meinung
Es war leider schon falsch ,aber das liegt an eurer Unwissenheit.
Ihr habt ausgesagt das ihr beide das gleiche ausgesagt habt, klingt erst ganz o. K., aber wenn 2 oder Mehr die gleiche aussage machen mit Punt und Komma, glaubt euch das kaum noch einer ,weil davon ausgegangen wird das ihr euch Abgesprochen habt.
Natürlich müssen die euch das beweisen, aber wenn ihr schon mal damit zu tun hattet werden die Reste finden. Sagt nichts mehr und sucht euch einen Anwalt der sich auskennt.
Das ihr auf einer Bank zusammen gesessen seit kann sogar dazu führen, das man euch deshalb schon eine Zusammenarbeit zutraut.
Ich wünsch Euch alles Gute und Glück und Erfolg und streicht das Wort DROGEN aus euren Köpfen für immer.
Bley 1914
Also wir haben nicht ausgesagt das wir beide das selbe gesagt haben meine freundin hat mir (nachdem sie zuhause war) was sie den bullen gesagt, sie war sehr weinerlich hat gesagt sie hatte noch nie etwas damit zu tun und hat gesagt das ich neben ihr auf der bank saß, ich wurde dazu geholt und wurde gefragt ob ich etwas mit den Betäubungsmittel zu tun hätte, ich verneinte und dann war gut
du musst da nicht hingehen. dann wird es an die staatsanwaltschaft abgegeben und das jugendamt bernachrichtigt. es werden tests angeordnet und es wird geklärt wer das zeug nimmt.
Wo kommen Vorladungen von der Staatsanwaltschaft, Wäre mir neu? Bundesland ?
Bley 1914