Besteht gesetzlicher Urlaubsanspruch bei einem Minijob ( 450 €) z.B. als Bäckereiverkäuferin?

4 Antworten

Beim Minijob hast Du die gleichen Rechte wie in einem Voll- oder Teilzeitjob.

Dir steht z.B. nicht nur bezahlter Urlaub von mindestens vier Wochen zu, auch wenn Du krank bist, hast Du Anspruch auf Entgeltfortzahlung.

Leider versuchen manche Arbeitgeber den Arbeitnehmern einzureden dass diese Recht nicht beim Minijob gelten. Das ist aber falsch.

Wenn es in einem Betrieb mehr als den gesetzlichen Mindesurlaub gibt, z.B. fünf Wochen, steht auch dieser einem Minijober zu.

Dann gilt das Bundesurlaubsgesetz - 24 Werktage - entsprechend 4 Wochen Jahresurlaub.

Du hast als Minijobber auf jeden Fall Anspruch auf Urlaub. Wie genau der berechnet wird (also wie viele Tage) hängt von deiner Arbeitszeit ab.
Zusätzlich steht dir auch Weihnachts- und Urlaubsgeld zu sofern fest angestellte Mitarbeiter dieses auch bekommen. Das wird dann in der Regel gezwölftelt und jeden Monat draufgerechnet.

Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt 24 Tage, runtergerechnet auf die Zahl deiner Arbeitstage. Wenn du beispielsweise an 2 Tagen in der Woche arbeitest, dann errechnet sich das: 2 (24/6), also 8 Tage.