Bestehendes Produkt patentieren?
Hallo zusammen,
Habe ein neues Produkt entwickelt und seit 3 Monaten auf dem Markt ! Nun meine Frage... Kann jemand mein Produkt kopieren und mir die Herstellung verbieten, nachdem er ein Patent angemeldet hat?
Meine Frage ist deshalb, da ich 1. Keine Geld aktuell für ein Patent habe und 2. Das es mir egal ist ob es einer kopiert aber nicht egal ist , dass er mir es dann verbietet .
Danke
6 Antworten
Vielen dank....
Ich habe eine multifunktionale Box für die Industrie entwickelt.
Nochmal....
Es wäre egal, Falls es jemand kopiert, da ich nicht glaube, dass es jemand zu dem Preis wie ich herstellen kann.
Mir geht es nur darum, dass mir jemand es dann verbietet.
Nicht ganz, vielleicht verletzt er ja ein bereits bestehendes Patent. Siehe meine Antwort.
Würde ja im Umkehrschluss bedeuten, dass man gar kein Patent braucht?
Ich verletze kein Patent, da das vom Anwalt geprüft wurde
Ganz ehrlich, ich frage mich das auch manchmal. Aber nein, das braucht man, wenn man nicht will, dass es jemand anders baut und verkauft. Aber daran ist Dir ja erst einmal nicht gelegen.
Wer das Patent zuerst anmeldet kann dir auch verbieten das Produkt weiter anzubieten.
Quatsch!
Na ja immerhin habe ich mich beim Patentamt beraten lassen und alle Unterlagen bekommen.
Man hat mir intensiv geraten mit niemandem darüber zu reden. Genau deshalb, weil einer dann mit der Patentanmeldung schneller sein könnte.
Nur alltägliche Dinge die es schon gibt, kann man nicht Patentieren lassen.
"Na ja immerhin habe ich mich beim Patentamt beraten lassen und alle Unterlagen bekommen."
Gute Ausgangslage.
"Man hat mir intensiv geraten mit niemandem darüber zu reden. "
Guter Rat.
"Genau deshalb, weil einer dann mit der Patentanmeldung schneller sein könnte."
Du hast in der Frage überlesen, dass das Produkt schon 3 Monate auf dem Markt ist.
"Nur alltägliche Dinge die es schon gibt, kann man nicht Patentieren lassen. "
Wo sollte der Unterschied sein zwischen "alltäglichen DIngen, die es schon gibt" und "ungewöhnlichen Dingen, die es schon gibt"?
Zitat: Damit .... ein einmal erteiltes Patent rechtsbeständig ist, müssen eine Reihe von ... Voraussetzungen vorliegen:
... dass es sich um eine Neuheit handelt, also einen Unterschied der zu patentierenden Erfindung ggü. früher angemeldeten oder bekannten Erfindungen hat.
Kein Quatsch! Wenner er ein bestehendes Patent verletzt, wars das! Siehe meine Antwort.
@minimalisth: Das haben wir ja schon geklärt. Aber die Frage stellt sich doch eigentlich gar nicht.
Welches bzw. was für ein Produkt?
Wo kann ich das kaufen, wo kann ich das bestellen bzw. mir angucken?
Homepage??
Da hast Du das Urheberrecht ganz grob missverstanden. Patentierbar sind nur Gedankengüter, die weltweit völlig unbekannt sind!
Was bereits am Markt ist, ist doch längst bekannt, also nicht mehr patentierbar!
Was ist es denn für ein Produkt? Nicht alles kann man überhaupt patentieren lassen.
Und: Etwas, was schon erfunden ist, kann man gar nicht patentieren lassen. Sprich - wenn Dein Produkt schon auf dem Markt ist, kann niemand anderes einen Patentschutz daran erwerben.
Vielleicht verletzt er ja ein bereits bestehendes Patent. Siehe meine Antwort.
Es wird immer jemand billiger herstellen können als Du. Aber das ist nicht immer die Frage. Und wie gesagt: Wenn es etwas schon gibt, kann es jemand anders nicht erfinden - und damit auch nicht zum Patent anmelden. Kannst Du nachlesen und den Anforderungen für ein Patent.
Du kannst also, ab Inverkehrbringungen, beruhigt sein.