Beschränkungen 79.03 und 79.04 bei den Führerscheinklassen A und A1?

4 Antworten

Trikes (also dreirädrige Motorräder) wurden bis zur letzten Führerscheinreform am 19. Januar 2013 als Autos geführt und benötigten dementsprechend Klasse B.

Seit dem 19. Januar gelten sie als Krafträder und benötigen eine Fahrerlaubnis Klasse A.

Nachdem man Dir aber dein bestehendes Recht zum Führen dieser Fahrzeuge nicht einfach entziehen kann (Stichwort: Besitzstandswahrung), bekommst Du bei einem neuen Führerschein die Kennziffern 79.03 / 79.04 zugeordnet (darfst also weiter Trikes fahren).

Du fragst das nicht zum ersten Mal. Nun schrebe auch ich dir ....

Du hast die Klasse B vor dem 19.01.2013 gemacht. Damit waren dreiraedrige Fahrzeuge wie Trikes fuer dich darin enthalten. Seit diesem Datum brauchst man aber einen Motorradfuehrerschein (also eine A-Klasse) fuer diese Fahrzeuge.

Im Jahr 2013 hast du nun BE gemacht und dein Kaeertchen wurde neu ausgestellt. Damit du auch weiterhin dreiraedrige Fahrzeuge (wie Trikes) fahren darfst, musste man dir auch den Motorradschein geben. Da du allerdings keinen Motorradfuehrerschein hast, bekommst du den nur fuer diese Fahrzeuge, die du vorher schon mit B fahren durftest. Das besagen die Schluesselzahlen dabei. So einfach ist das.

Daran aendert sich uebrigens nichts, auch wenn du noch oefter fragst.

Du hast ja keinen Motorradführerschein gemacht, weshalb du auch nicht die Kurvenlage von einem zweirädrigen Motorrad beherrschst. Deshalb für dich nur dreirädrig in der Klasse A und A1.

Das haben wir dir eben grade doch schon erklärt. Du hast keinen Führerschein Klasse A gemacht, also kriegst du auch nicht die vollen Rechte für einen Führerschein Klasse A. Da Trikes mittlerweile aber nichtmehr zu B sondern zu A gehören und du sie trotzdem weiterhin fahren darfst, werden dir die Klassen A und A1 mit den Beschränkungen eingetragen.

Franticek  17.12.2013, 14:33

Das haben wir dir eben grade doch schon erklärt.

Manche Leute muessen das halt mehrfach hoeren oder lesen.

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