Frage zum Führerschein?

2 Antworten

Wenn damit die tatsächliche Stützlast gemeint ist hast Du Recht.

Die Frage ist falsch formuliert. Da es um die Berechnung des zul. Gesamtgewichtes geht, ist vermutlich die max. zul. Stützlast gemeint. die tatsächliche kennst Du ja gar nicht, ohne nachgewogen zu haben.

Du wirst so gut wie nie die Kombination haben, dass beide max zulässigen Stützlasten gleich sind.

Beispiel:

Auto hat 85kg Stützlast und der Anhänger 100kg, dann muss man den Anhänger so beladen (Gewichtsverteilung), dass er max eine tatsächliche Stützlast von 85kg hat.

Das ist genauso, wenn dein Auto eine Anhängelast von 1000kg hat, der Anhänger aber ein zulässiges Gesamtgewicht von 1300kg, dann darfst du den halt nur so viel beladen, dass er max 1000kg wiegt.

Beachten:

Für die Fahrerlaubnis gelten IMMER die zulässigen Gesamtgewichte und für die Anhänge- und Stützlasten immer die tatsächlichen Gewichte

Kirschima 
Fragesteller
 05.03.2024, 12:26

Danke! Gut erklärt! Das klingt logisch. Aber dann schreibt man auch "tatsächliche Stützlast" wenn es eine solche gibt.

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Wenn die Stützlast des Anhängers die "zulässige" Stützlast des Zugfahrzeugs überschreitet dann darf doch gar nicht mit der Fahrzeugkombination gefahren werden oder habe ich jetzt einen Denkfehler?

Doch, nur die tatsächliche Stützlast darf halt nicht die Stützlast des Zugfahrzeuges überschreiten.

Kirschima 
Fragesteller
 05.03.2024, 12:25

Danke! Aber dann schreibt man in den offiziellen IHK Fragen auch "tatsächliche Stützlast" wenn man es sonst so genau mit den Formulierungen nimmt und sogar Fangfragen einbaut oder?

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