Berufsschule wirklich Pflichtig 😊?

6 Antworten

Toll erklärt auf der Website der "DAS", welches ich hier hineinkopiere:

...

Wie lange musst du insgesamt die Schule besuchen?

Kinder und Jugendliche müssen in den meisten Ländern vom 6. Lebensjahr an in der Regel mindestens 12 Jahre
zur Schule gehen. In den meisten Ländern können auch Volljährige, die
sich in der Berufsausbildung befinden, schulpflichtig sein. Die Zeiten,
in denen es eine einheitliche Altersgrenze für das Ende der Schulpflicht
gab, sind vorbei.

Heute gibt es in jedem Bundesland unterschiedliche Regelungen
darüber, wann die Schulpflicht endet bzw. wann ein Schüler auf Antrag
von der Schulbehörde vorzeitig von der Schulpflicht entlassen werden
kann. Einige Länder (Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und
Sachsen-Anhalt) haben eine einheitliche Schulpflicht mit einer Dauer
von zwölf Jahren (in Hamburg sind es elf Jahre). Während dieser Zeit
müssen die Schüler eine Vollzeitschule besuchen. Nach neun Jahren (in Bremen zehn Jahre) kann die Schulpflicht aber auch durch den Besuch einer Teilzeitschule (Berufsschule) erfüllt werden.

Vollzeitschulpflicht

Dein Pflichtaufenthalt, also die Vollzeitschulpflicht in der Schule, beträgt aufgrund einer bundesweiten Leitlinie neun, höchstens zehn Jahre. Im Normalfall sind das vier (in Berlin und Brandenburg sechs) Jahre auf der Grundschule und vier bis sechs Jahre auf der weiterführenden Schule (z.B. Hauptschule, Realschule, Gymnasium oder Gesamtschule).

Mit anderen Worten: Du bist in den meisten Ländern neun
Jahre ausschließlich mit deiner Schulausbildung beschäftigt. In
Nordrhein-Westfalen, Berlin, Brandenburg und Bremen sind es sogar zehn
Jahre. In den übrigen Ländern kann in der Regel die 10. Klasse der
Haupt- und Förderschule freiwillig besucht werden. Die Dauer der
Vollzeitschulpflicht kann in einigen Ländern vekürzt werden, wenn der
Schüler ein oder mehrere Schuljahre übersprungen hat. 

Berufsschulpflicht 

Wer denkt, dass nach Ende der Vollzeitschulpflicht Schluss ist, hat
sich leider zu früh gefreut. Denn die staatlich verordnete Büffelzeit
ist noch nicht beendet. Nun bist du nämlich noch teilzeit- oder berufsschulpflichtig.
Das heißt, dass Jugendliche, die nach neun (oder in einigen
Bundesländern zehn) Schuljahren nicht mehr in eine Vollzeitschule gehen,
die Berufsschule besuchen müssen. Die Berufsschulpflicht dauert in der
Regel drei Jahre, zumindest bis zum Ende der Ausbildung.

D.h. also wenn du zu den Glücklichen gehörst, die trotz des engen
Arbeitsmarktes eine Ausbildungsstelle gefunden haben, dann gehst
du neben der Ausbildung in deinem Betrieb noch in eine Berufsschule.

Kann die Berufsschulpflicht auch auf andere Weise erfüllt werden?

Natürlich muss nicht jeder zwingend eine Berufsschule besuchen. Je
nachdem welchen Ausbildungsweg du für dich wählst, kannst du die
grundsätzlich bestehende Berufsschulpflicht auch auf verschiedene andere
Arten erfüllen:

    Du kannst eine allgemeinbildende (z.B. Gymnasium) oder
    berufsbildende Vollzeitschule oder Hochschule besuchen. Wenn du danach
    jedoch eine Berufsausbildung beginnst, lebt in der Regel die
    Berufsschulpflicht wieder auf.
    Wenn du eine Ausbildung für einen Beruf im öffentlichen Dienst machst, erfüllt dies ebenfalls deine Berufsschulpflicht.
Kann die Berufsschulpflicht ruhen?

Die Berufsschulpflicht ruht,

während des Wehr- oder Zivildienstes,

während der Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres unter bestimmten Voraussetzungen,

während bestimmter Zeiten vor oder nach einer Geburt.

Beurlaubung

Auszubildende können nur aus wichtigem Grund vom Schulbesuch
beurlaubt werden. Das Argument, sie würden dringend im
Ausbildungsbetrieb benötigt, kann nur in Ausnahmefällen eine Beurlaubung
rechtfertigen. Der Betriebsurlaub soll nach Möglichkeit in den
Schulferien liegen; in anderen Fällen muss bei der Schule eine
Ausnahmegenehmigung beantragt werden.

Gut zu wissen

Wenn dein Ausbildungsbetrieb dir für den Schulbesuch nicht frei gibt,
begeht dein Chef grundsätzlich eine Ordnungswidrigkeit, die zu hohen
Bußgeldern führen kann. Das bewusste Abhalten vom Schulbesuch kann sogar
eine Straftat sein und zu einer Freiheitsstrafe führen.

Welche Berufsschule ist für dich zuständig?

Normalerweise ist die Berufsschule deiner entsprechenden Fachrichtung
an deinem Beschäftigungsort zuständig. Wenn du eine Ausbildung für
einen sogenannten Streu- und Splitterberuf machst, kann es sein, dass
du am Blockunterricht in Zentralberufsschulen teilnehmen musst. In der
Regel muss dann aber dafür Sorge getragen werden, dass dir die
Mehrkosten für deine notwendige auswärtige Unterkunft etc. erstattet
werden.

Keine Ausbildungsstelle gefunden und trotzdem zur Schule?

Das ist bitter: Keine Berufsausbildung, kein berufsvorbereitender Lehrgang, kein Arbeitsverhältnis? Besuchst du auch keine Vollzeitschule,
musst du in den meisten Bundesländern ein so genanntes
Berufsvorbereitungsjahr absolvieren. Dabei handelt es sich um ein
einjähriges Vollzeitschuljahr an der Berufsschule. Ansonsten endet die
Berufsschulpflicht für Jugendliche ohne Ausbildungsplatz in den meisten
Ländern spätestens mit dem Schuljahr, in dem der Schüler 18 Jahre alt
wird.

Übrigens: Auch Jugendliche in den Jugendstrafanstalten müssen in der Regel eine Berufsschule besuchen.

Marekcz15 
Fragesteller
 13.02.2016, 05:47

Vielen Dank 😊

Wenn du in die Berufsschule gehst, hast du sozusagen einen "Vertrag" mit denen, bist also daher berufsschulpflichtig. (Kommt aber noch auch dein Alter an, ob du überhaupt noch schulpflichtig bist)
Wenn du nicht hingehst, fliegst du halt raus, und wenn du dazu noch in der Ausbildung bist, die den Besuch einer BS vorsieht, bist du auch diese los. Und da geht sie dahin, deine Zukunft!

Du musst nicht solange du über 18 bist aber sobald du eine Sekunde dort warst sobald du über 18 bist hast du wieder Pflicht.

Je nach Alter, Schulabschluss und Bundesland fällt die Antwort anders aus. Jugendliche ohne Berufsausbildung werden meist von Schulpflicht erfasst,  ebenso Azubis.

Wenn du unter 18 bist,bist du berufsschulpflichtig.