Berufsschule Wegzeiten = Arbeiteszeiten?
Hallo, ich würde mal gerne wissen was genau als Wegzeiten zu den Arbeitszeiten gezählt werden muss.
Ich habe nämlich eine übergenaue Ausbilderin, die exakten Schulbeginn und Schulende als Arbeitzeit einträgt am Berufsschuletag (bin volljährig 23 ), also von 7:35 bis 14,55.
Dass ich die restliche Zeit arbeiten gehen muss wenn gefordert ist mir klar. Ich habe nun gelesen, dass die Wegzeit zwischen Schule und Betrieb als Arbeitszeit angerechnet wird.
Gilt das nur dann, wenn ich nach der Schule zur Arbeit fahre oder auch morgens der Weg von daheim zur Schule? Von Daheim zur Schule oder nur die Different von Betrieb zu Schule? Ich frage deshab, weil sonst ergäben sich 3 verschiedene Rechnungen....
Ohne Wegzeiten: 7:35 bis 12.55 sind 5 h 20 Min ergibt eine Arbeitszeit von 2 h 40 Minuten
Mit Weg nach der Schule: Ca 30 Minuten Fahrzeit, ergibt alsi noch 2 h 10 minuten Arbeitzeit verbleibend...
Jetzt die entscheidene Frage für mich: Vor der Schule auch? Denn ich muss (!) wegen der Parplatzsitation 5.40 losfahren zur Schule und setzt mich dann noch ins Klassenzimmer und lerne etwas. Ich muss so früh da sein, da sonst keine Parkplätze (mitten in der Stadt Berufsschulzentrum) vorhanden sind. Öffentliche Verkehnrmittel kann ich nicht nutzen, da diese nicht in mein kleines Dorf fahren morgens und ich sie auch nicht nutzen will, denn das ist teurer als die Benzinkosten vom Auto die ich brauche (Wohne als Azubi in Miete, da muss ich so oder so jeden € umdrehen).
Wenn ich das nämlich auch rechnen könnte würde ich auch einen seeeeehr langen Tag kommen....
Am kurzen Tag 5:40 bis 12.55 sind 7 h 15 (plus eventuell 30 min fahrzeit danach zum betrieb, aber das wäre dann nicht mehr der Fall da nur noch 15 Minuten Arbeit verbleiben würden) und am langen Tag 5:40 bis 14,55 (Unterrichtsende ohne Fahrtzeit zum Betrieb/Heim danach gerechnet) sind 9 h 15 minuten...
Und wie ist das mit Sonntagsarbeit (Möbeleinzenhaldel)??? Mir wurde ohne mein Einverständnis schon wieder eine 6TageWoche eingetragen mit Arbeit am Verkaufsoffenen Sonntag, wobei der Ausbilder nicht anwesend ist an diesem SOnntag.
Ich habe gelesen, dass manÜberstunden nur feiwillig machen kann, also nicht muss, auch volljährig nicht, nur wenn diese dem Ausbildungszweck dienen also Ausbilder da ist, wenn nicht kann ich rein theoretisch nach Hause gehen wenn ich will....
Aber man liest so viel Schwachsinniges Zeug, der Ausbilder sagt wieder was anderes....sagt ich hab kein recht auf einen freien Samstag, hab teilweise bis zu 8 Wochen keinen einzigen Samstag frei, kann meinen Lebenspartner teils einen komplettenMonat nicht sehen, während andere permanent Sonderwünsche in der Wochenplanung haben.....
Es nervt mich einfach, bitte klärt mich mal allgemein auf was ich hier für Rechte habe, denn wenn der Ausbilder hier so penibel genau auf das pocht, was ich nicht darf bzw er darf, dann will ich auch darauf gehen können genau, was ich eben darf und bekommen kann....
2 Antworten
Eine Anrechnung der Berufsschulzeiten auf die betriebsübliche/tarifliche Ausbildungszeit erfolgt immer dann, wenn Berufsschulzeit und betriebsübliche (tarifliche) Ausbildungszeit deckungsgleichsind.
Das heißt konkret:
Könnte während der Unterrichtszeit in der Berufsschule betriebliche Ausbildung stattfinden, geht die Berufsschule vor, eine Anrechung muss erfolgen.
Heißt für Dich - Dein Ausbildungsbetrieb muß die Schulstunden vor Beginn Deiner normalen Arbeitszeit nicht anerkennen.
Dass Du dauerhaft Samstags arbeiten musst dürfte so nicht zulässig sein.
Die Wegezeit ( mittags ) nach Beendigung der Berufsschule gilt als Arbeitszeit.
https://www.azubiyo.de/ausbildung/arbeitszeit/
Für Volljährige ist der Samstag ein ganz normaler Werktag. Sonn- und Feiertage sind aber genauso geschützt, wie bei minderjährigen Azubis. Die Ausnahmeregelung legt fest, dass bei Arbeit an einem Sonntag Anspruch auf einen Ersatzruhetag innerhalb von 2 Wochen besteht. Muss an einem Feiertag gearbeitet werden, dann muss der Azubi innerhalb von 8 Wochen einen anderen Tag frei bekommen. ( Nur stellt sich die Frage ob Du als volljährige Auszubildende im Einzelhandel ! überhaupt Sonntags arbeiten musst. ? Zudem noch ohne Anwesenheit eines Ausbildungsberechtigten. )
Für volljährige Azubis gilt: Die Zeit in der Schule wird ganz genau, von Unterrichtsanfang bis -ende auf die Arbeitszeit angerechnet – aber nur dann, wenn die Unterrichtszeit auch den Arbeitszeiten im Betrieb entspricht. Findet der Unterricht zu anderen Zeiten statt, müssen die Zeiten nicht angerechnet werden.
Hey, danke, das mit dem Wegzeiten hat mir echt geholfen :)
Den Artikel von Azubiyo hab ich beim googlen auch gefunden, aber auch andere Artikel die wieder was anderes sagen, echt verwirrend.... die Samstagsfrage steht daher immernoch im Raum ^.^
Dass ich Sonntags arbeiten muss ohne anwesenheit der Ausbilderin glaub ich nicht... wäre an sich nicht schlimm wenn der Betrieb nimmt und gibt, aber ist halt nur einseitig, daher würd ich gern im Fall der Fälle wissen was ich einfordern kann, um mal nicht immer für alles da zu sein wenn es mir zu blöd wird und die sich zu viel rausnehmen :P
§ 9 Berufsschule
Sarmstag ist im EInzelhandel ganz normaler Arbeitstag, man hat halt statt Sa und So eben So und irgendein anderer Tag frei.... dass ich Sa arbeiten muss ist rechtens und auch total ok, geht mir eher drum, ob ich jeden Samstag arbeiten muss oder auch recht hab mal 2 Tage am Stück, sprich Sa und So, frei zu haben :) Mehr Urlaub bekomm ich aber nicht deshalb, Handel eben, da ist Samstag normal.