berufskrankheit nr. 1318 anerkannt steht mir eine entschädigung zu?

4 Antworten

Hoi.

Dir steht dann eine Entschädigung zu, wenn du eine Erkrankung hast, die zur Berufskrankheit passt und eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 zur Folge hat.

Die BG wird dies sicherlich im Moment prüfen und hat sich von dir alle Ärzte geben lassen, die dich aufgrund einer Bluterkrankung behandelt haben.

Zur Sicherheit kannst du dich auch von SozVd oder dem VdK beraten lassen.

Ciao Loki

Heina1607 
Fragesteller
 06.12.2018, 14:08

Danke für den Tip. Ich werde mich bei der VoVD beraten lassen.

Gruß HN

Wenn bislang noch keine Berufskrankheitsrente gezahlt wurde könnte vielleicht die Differenz zur Altersrente, sofern es da eine Differenz gibt, beantragt werden, zumal ja die Anerkennung offenbar erst jetzt erfolgt ist.

Hierzu zählen neben allen medizinischen Aufwendungen auch Umschulungen. Zusätzlich steht Dir bis zu Deinem eigentlichen Renteneintritt – je nachdem wie stark die Krankheit Deine Arbeitskraft gemindert hat – eine Berufs­krankheits-Rente bzw. Verletzten­rente durch den Unfallversicherungsträger zu. 

In jedem Fall solltest Du aber von allen Zuzahlen (Medikamente und sonstige mediznische Maßnahmen) befreit sein, soweit die Berufskrankheit ursächlich ist und auch im Krankenhaus entfällt die Zuzahlung, wenn Krankenhausaufenthalt wegen der Berufskrankheit notwendig ist.

Woher ich das weiß:Recherche
Heina1607 
Fragesteller
 04.12.2018, 18:43

Danke für die Antwort! Es ist bis jetzt noch nichts bezahlt worden. die Krankheit ist erst im Jan. dieses 2018 festgestellt worden. Danke und Gruß HN

Mein Beileid, ich weiss es nicht, aber so sollte es sein. Kannst dich ev. an die Invalidenkasse oder deinen Berufsverband wenden.

Heina1607 
Fragesteller
 04.12.2018, 18:57

Danke für die Antwort! Ich werde mir einen Termin bei der SoVD holen könnte vielleicht hilfreich sein. Gruß HN

Wie hast Du die Berufskrankheiten durchbekommen ?!