Berufskrankheit Kündigung?

2 Antworten

Genau genommen hat dein Chef erst mal die gesetzliche Verpflichtung seine Arbeitnehmer, also auch dich, vor solchen Erkrankungen zu schützen. Dies kann er durch Bereitstellen von Atemschutzmasken oder ähnlichem (welche da benutzt werden muss ist auch gesetzlich bestimmt je nachdem mit welchen giftigen Stoffen man arbeitet). Wenn er das nicht tut hat er schon mal n riesen Problem da du ja jetzt beruflich bedingt gesundheitlichen Schaden davon getragen hast. (Diese Schutzmittel kann man als Arbeitnehmer auch einfordern vom Chef, allerdings trägt immer der Chef die Verantwortung)

Davon abgesehen: Ja er kann dich natürlich entlassen, die Umstände von einer Kündigung sind abhängig von deinem Arbeitsvertrag. Dich auffordern selbst zu kündigen zeugt eher davon dass das der für ihn bequemste Weg wäre (also dass er dann zB keine Abfindung zahlen muss oder so, solche Dinge sind auch im AV festgelegt). Selbst kündigen würde ich an deiner Stelle auf keinen Fall tun da es dann möglicherweise auch noch Probleme mit Arbeitslosengeld und dergleichen geben kann. Wenn du aufgrund deiner gesundheitlichen Situation nicht arbeiten kannst dass lass dich krank schreiben und bleib zuhause. Wenn der Chef dir dann kündigt achte darauf dass er sich an den im AV festgelegten Ablauf hält und du alles bekommst was dir zusteht.

thorsten19 
Fragesteller
 17.02.2017, 14:01

danke, im Arbeitsvertrag steht nichts drin, nur eine Frist von 3 Monaten. Irgendwie kommt es mir vor , er hat Schiss vor der BG, den die stellen mir unbequeme fragen. Beim letzten Gespräch hat mein Chef zu mir gesagt, ich soll nichts falsches der BG sagen. ich habe natürlich alles warheitsgemäß beantwortet. Danke für deine ausführliche und hilfreiche Antwort

Ich vermute mal, dass Du krank geschrieben bist? Dann würde ich schonmal gar nicht kündigen. 

Setze dich mit der Sachbearbeitung der BG in Verbindung. Teile denen mit, dass Du quasi berufsunfähig bist und frag, was jetzt passiert. Normalerweise prüft die BG, ob Leistungen zur beruflichen Reha zu erbringen sind. Das kann eine Umsetzung im Betrieb sein (falls möglich), das kann auch eine Umschulung sein oder Maßnahmen zur Erlangung eines höheren Abschlusses. 

Dein Arbeitgeber braucht sich da auch kein Sorgen zu machen, das ihm was passiert. Der hat erstmal nix falsch gemacht. Bei Lackieren gehört die Berufskrankheit schon quasi in die Stellenbeschreibung. Da ist es nicht die Frage ob, sondern die Frage, wann. (nix für ungut).